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Michael Kuhagen

Fachanwalt Verkehrsrecht  
22081 Hamburg

1990 - 1995 Universitäten Hamburg und San Francisco
seit 1998 Rechtsanwalt in Hamburg
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt
Hanseatische RAK Hamburg
Verkehrsrecht
Strafrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Ob Schadensersatzansprüche nach einem Unfall, drohendes Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Trunkenheitsfahrt, mit dem Verkehrsrecht kann man schneller unfreiwillig in Berührung kommen, als einem lieb ist. Hier ist es wichtig, durch kompetente Vertretung von vornherein die richtigen Weichen zu stellen, um ggf. später nicht mehr zu korrigierende Fehler zu vermeiden. Rechtsanwalt Michael Kuhagen ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht auf die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Angelegenheit spezialisiert. In Bußgeldangelegenheiten ist zudem wegen der kurzen Rechtsmittelfristen, die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheidbescheid beträgt zwei Wochen, regelmäßig Eile geboten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist in diesen Fällen immer der richtige Ansprechpartner.

Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Michael Kuhagen
Michael Kuhagen
Lerchenfeld 3
22081 Hamburg
Tel.: 040 28513941
Fax.: 040 28513942

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !