Kanzleiprofil
Langjährige Erfahrungen in der Unfallschadenregulierung - vom Bagatellschaden bis zum Unfall mit mehreren Beteiligten und Personenschäden - sorgen dafür, dass die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber den am Unfall Beteiligten und deren Versicherungen durchgesetzt werden. Dazu gehört neben der außergerichtlichen auch die gerichtliche Tätigkeit.
Ebenso gehört seit vielen Jahren die Interessenwahrnehmung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sowie der Autokauf zum Leistungsangebot.
Weiteres Leistungsangebot:
Darüber hinaus besteht langjähriges und umfangreiches Know-how im Zivilrecht mit den Schwerpunkten Kaufrecht, Mietrecht, Recht des Wohnungseigentums, privates Baurecht, Individual-Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht, Erbrecht und allgemeines Vertragsrecht,
Weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Künstlern, Veranstaltern, Produzenten, Bildherstellern und -vermarktern, sowie Agenturen und Filmschaffenden.
Außerdem verfügen wir seit Jahren über umfangreiche Erfahrungen im Forderungsmanagement und sind dabei besonders erfolgreich in der Durchsetzung von Forderungen - auch in schwierigen Fällen.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen, haben wir
für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Wir
freuen uns darauf, mehr für Sie rausholen zu dürfen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.