Kanzleiprofil
Wichtiger ist es, Prozesse zu vermeiden als sie zu führen.
Meine Rechtsanwaltskanzlei besteht seit dem Jahre 1977 als Allgemeinkanzlei mit den Schwerpunkten Straßenverkehrsrecht (u.a. Schadensersatzansprüche bei Unfällen - materiell u. immateriell, Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnisrecht-EU, Verkehrsstrafrecht u. Kfz-Versicherungsrecht), Mietrecht u. Betreuungsrecht. Ich bin berechtigt, als Rechtsanwalt vor sämtlichen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des BGH, aufzutreten. Von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ist es mir gestattet, aufgrund entsprechender zusätzlicher Befähigungsnachweise und Qualifikationen, die Bezeichnung
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT zu führen.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb habe ich für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehe ich Ihnen als
qualifizierter Ansprechpartner in meinem Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über meinen Unfallfragebogen
2. Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, den Schaden bei der Versicherung melden und den größtmöglichen Ersatz für sie herausholen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigter oder Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setze ich mich vorab mit Ihnen in Verbindung.