Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg, Ausbildung u. a. in der Wirtschaftsbehörde Hamburg sowie in international ausgerichteter großer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkten im Bereich des Seehandelsrechts, Versicherungsrechts und des allgemeinen Wirtschaftsrechts.
Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1988 und Tätigkeit als ständiger Notarvertreter in Schleswig-Holstein in 1991 Gründung der eigenen Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg.
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Ständige Kooperation mit Steuerberatern.
Unser Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen. Unsere Mandantschaft setzt sich dabei wesentlich aus Privatpersonen sowie kleinen und mittleren Betrieben aller Rechtsformen zusammen. Zur Erreichung dieses Ziels sind wir für unsere Mandanten im Bereich der vorsorgenden Beratung und Vertragsgestaltung sowie in der außergerichtlichen Vertretung und der Vertretung vor Gericht tätig. Die gerichtliche Vertretung ist dabei vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten wie auch vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht möglich. Die Erfahrung zeigt, dass es oftmals günstiger ist, Prozesse im Vorfeld zu vermeiden, statt sie zu führen. Durch frühzeitige Interessenwahrnehmung lassen sich Prozessrisiken vermeiden. Dabei ist für uns wesentlich, ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis für die Mandanten zu erzielen und sie über die wirtschaftlichen Möglichkeiten, Risiken und Folgen zu unterrichten. Herr Rechtsanwalt Lübbers betreut unter anderem folgende Rechtsgebiete: Verkehrsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Auch bei Fragestellungen aus anderen Rechtsbereichen werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Lübbers fachkundig beraten und vertreten.
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