schadenfix.de logo

Rainer Lübbers

 
22547 Hamburg

Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg, Ausbildung u. a. in der Wirtschaftsbehörde Hamburg sowie in international ausgerichteter großer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkten im Bereich des Seehandelsrechts, Versicherungsrechts und des allgemeinen Wirtschaftsrechts.

Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1988 und Tätigkeit als ständiger Notarvertreter in Schleswig-Holstein in 1991 Gründung der eigenen Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg.

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Ständige Kooperation mit Steuerberatern.

Rechtsanwalt
Hanseatische RAK Hamburg
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Unser Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen. Unsere Mandantschaft setzt sich dabei wesentlich aus Privatpersonen sowie kleinen und mittleren Betrieben aller Rechtsformen zusammen. Zur Erreichung dieses Ziels sind wir für unsere Mandanten im Bereich der vorsorgenden Beratung und Vertragsgestaltung sowie in der außergerichtlichen Vertretung und der Vertretung vor Gericht tätig. Die gerichtliche Vertretung ist dabei vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten wie auch vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht möglich. Die Erfahrung zeigt, dass es oftmals günstiger ist, Prozesse im Vorfeld zu vermeiden, statt sie zu führen. Durch frühzeitige Interessenwahrnehmung lassen sich Prozessrisiken vermeiden. Dabei ist für uns wesentlich, ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis für die Mandanten zu erzielen und sie über die wirtschaftlichen Möglichkeiten, Risiken und Folgen zu unterrichten. Herr Rechtsanwalt Lübbers betreut unter anderem folgende Rechtsgebiete: Verkehrsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Auch bei Fragestellungen aus anderen Rechtsbereichen werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Lübbers fachkundig beraten und vertreten.

Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Rainer Lübbers
Rainer Lübbers
Luruper Hauptstr. 136
22547 Hamburg
Tel.: 040 20970063
Fax.: 040 20970065

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !