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Peter Oberländer

Fachanwalt Verkehrsrecht  
63450 Hanau

Rechtsanwalt Peter Oberländer wurde am 25. Juni 1963 in Essen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, wo er auch sein Referendariat absolvierte. Im Jahre 1995 wurde Herr Oberländer als Rechtsanwalt zugelassen. Zeitgleich gründete er die Kanzlei in Hanau und war daneben 4 Jahre als Syndikusanwalt in einer Unternehmensberatung tätig. Im Jahr 2006 erwarb Herr Rechtsanwalt Peter Oberländer den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Als Fachanwalt ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Oberländer das Verkehrsrecht.Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, stellen sich die Unfallbeteiligten in der Regel die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftbar zu machen ist. Um hierbei Klarheit zu schaffen, berät Rechtsanwalt Oberländer die Unfallbeteiligten bei Problemen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Kosten für einen Mietwagen, Verdienstausfall, Kostenerstattung eines Sachverständigen und eventuellen Schmerzensgeldansprüchen.

Ein anderer Schwerpunkt bei der verkehrsrechtlichen Beratung von Herrn Oberländer betreffen Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, ist Herr Oberländer immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.
Ebenso ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Oberländer ist das Strafrecht. Gerade in einem Strafverfahren weiß der Beschuldigte in der Regel nicht, wie er sich gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter verhalten soll. Hier ist es die Aufgabe von Herr Oberländer eine sachgerechte Verteidigung zu leisten, indem er zum einen alle den Beschuldigten entlastenden Umstände erfasst und vorträgt sowie zum anderen über ein faires Verfahren wacht. Weiterhin hat er als Verteidiger die Möglichkeit, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, daraufhin Verteidigungsstrategien zu entwickeln, Beweisanträge zu stellen und etwaige Formfehler zu rügen.

Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Oberländer auf das Gesellschaftsrecht gesetzt. Ziel von Rechtsanwalt Oberländer ist es, Existenzgründer bei der Frage zu beraten, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co.) oder eine Kapitalgesellschaft (insbesondere der GmbH und der AG) für ihre Zwecke die beste Unternehmensform ist. Zudem erstellt und überprüft er maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge und steht bei Unternehmenskäufen kompetent an Ihrer Seite. Aber auch bei innergesellschaftlichen Problemen, wie bei Gesellschafterversammlungen, der Einsetzung und Abberufung von Geschäftsführern oder dem Ausschluss von Gesellschaftern bei gesellschaftswidrigem Verhalten, begleitet Herr Oberländer Sie mit Rat und Tat.

Rechtsanwalt
RAK Frankfurt
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
ARGE Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
DAV
Hanauer Anwaltsvereinigung
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Kanzleiprofil

Frau Rechtsanwältin Oberländer ist Fachanwältin für Familienrecht; Herr Rechtsanwalt Oberländer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die 1996 gegründete Sozietät ist weiterhin auf den Gebieten des Strafrechts, des Gesellschaftsrechts, des Arzthaftungsrechts, des Vertragsrechts, des Arbeitsrechts, des Mietrechts und des Steuerrechts tätig. Unsere Kanzlei befindet sich in Hanau und ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Für Autofahrer sind kostenlose Parkplätze vorhanden. Termine können Mo.- Do. von 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr, Freitags von 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr mit den Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Nicole Bergmann und Frau Mehtap Okyay telefonisch vereinbart werden.

Anwalt für Verkehrsrecht in Hanau

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
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Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
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Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
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* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Oberländer & Oberländer GbR
Peter Oberländer
Akademiestr. 36
63450 Hanau
Tel.: 06181 307950
Fax.: 06181 3079520

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