Kanzleiprofil
Arbeitsrecht - Verkehrsrecht - Steuerrecht - Gesellschaftsrecht
Als Rechtsanwalt nehme ich mich sowohl im gerichtlichen Bereich als auch rechtsberatend/-gestaltend Ihrer Probleme an. Die wirtschaftliche Lösung unter Beachtung des rechtlich Machbaren steht im Vordergrund.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsnfall bin ich ebenso Ihr erster Ansprechpartner wie bei Unfällen, in denen die Haftungslage unklar ist. Gerade hier gilt es schnell zu handeln. Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen o.ä. verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren (Ladungssicherheit, Lenkzeitverstöße o.ä.)bin ich Ihr Ansprechpartner.
Im Steuerrecht betreue ich neben Einspruchs- und Klageverfahren auch die Nachfolgeplanung, bei der isb. das Erbrecht im Vordergrund steht.
Über die arbeitsrechtliche planende/beratende und gerichtliche Tätigkeit hinaus stehe ich Ihnen im Fall eines Verkehrsunfalls im Rahmen der Schadensabwicklung zur Verfügung und setzt Ihre Ansprüche ggf. auch im gerichtlichen Verfahren durch
Meine Leistungen für Sie beinhalten auch die Übernahme des gesamten Mahnwesens und den Forderungseinzug (Inkasso), Titelerwirkung nebst sich anschließender Zwangsvollstreckung
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.