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Rechtsanwalt Jens Kastner

 
30419 Hannover

Tätigkeit überwiegend im Strafrecht, Verkehrsrecht und Reiserecht.
Fachanwalt für Strafrecht in spe.

RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Bünger, Giebl & Kastner wird von Rechtsanwälten Holger Bünger, Klaus-Jürgen Giebl und Jens Kastner geführt. Sie besteht in dieser Form seit dem 01.04.2008, als sich die Kanzlei Bünger & Giebl und die Kanzlei Kastner am jetzigen Standort zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschlossen. Schon zuvor hatte die Kanzlei Bünger & Giebl seit rund 10 Jahren ihren Kanzleisitz in Hannover-Herrenhausen. Auch die Kanzlei Kastner bestand bereits seit einigen Jahren, allerdings in Hannover-Linden. Ein Schwerpunkt beider Kanzleien lag schon vor dem Zusammenschluss auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und des Verkehrsstrafrechts.

Anwalt für Verkehrsrecht in Hannover

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Bünger, Giebl & Kastner
Rechtsanwalt Jens Kastner
Vinnhorster Weg 51
30419 Hannover
Tel.: 0511/445055
Fax.: 0511/454617

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !