Markus H. Zell

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 69115 Heidelberg

Anwaltsprofil

Markus H. Zell ist im Oldtimerrecht, im Verkehrsrecht, im Arbeitsrecht sowie im Versicherungsrecht tätig.


Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Markus H. Zell liegt im Oldtimerrecht und dabei insbesondere im Bereich kaufrechtlicher und werkvertraglicher Streitigkeiten. Er setzt für seine Mandanten außerdem Ansprüche aus Oldtimer-Versicherungen durch.


Als Fachanwalt für Verkehrsrecht gehört die Abwicklung von Unfallschäden an Oldtimern und “normalen” Fahrzeugen ebenso zu seinen Aufgaben wie die Klärung von Meinungsverschiedenheiten mit dem eigenen Fahrzeugversicherer. Daneben verteidigt er seine Mandanten in Verkehrsstrafsachen sowie beim Vorgehen gegen Bußgeldbescheide und berät bei der Entziehung der Fahrerlaubnis.


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet Markus H. Zell seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Stadien von der Phase der Vertragsanbahnung, beim Verlauf und beim Übergang von Arbeitsverhältnissen bis hin zur Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Karlsruhe

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

 

 

EDK Eckert & Kollegen vertreten Unfallgeschädigte bei der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche und prüfen dabei auch versicherungsrechtliche Fragestellungen. Außerdem unterstützen wir insbesondere:

  • bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten
  • bei allen Fragen rund um das Thema „Führerschein
  • im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Werkstattaufenthalten

 

Unsere Anwälte im Verkehrsrecht

Markus H. Zell hilft Ihnen bei kaufrechtlichen und werkvertraglichen Schwierigkeiten, wickelt Verkehrsunfälle ab und verteidigt Sie bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Michael Eckert ist seit über 35 Jahren in der Oldtimer-Szene aktiv. Er besitzt mehrere Oldtimer, berät und vertritt seit vielen Jahren mehrere Oldtimer-Clubs und -Freunde sowie in diesem Bereich tätige Unternehmen in allen Fragen des Oldtimerrechts. Michael Eckert ist FIVA-Fahrzeugprüfer und „Schrauber“, der selbst Fahrzeuge restauriert hat. Daher verfügt er sowohl über das erforderliche technische als auch das juristische Know-how.

 

 

 

Startseite

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Markus H. Zell

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 69115 Heidelberg

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Markus H. Zell ist im Oldtimerrecht, im Verkehrsrecht, im Arbeitsrecht sowie im Versicherungsrecht tätig.


Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Markus H. Zell liegt im Oldtimerrecht und dabei insbesondere im Bereich kaufrechtlicher und werkvertraglicher Streitigkeiten. Er setzt für seine Mandanten außerdem Ansprüche aus Oldtimer-Versicherungen durch.


Als Fachanwalt für Verkehrsrecht gehört die Abwicklung von Unfallschäden an Oldtimern und “normalen” Fahrzeugen ebenso zu seinen Aufgaben wie die Klärung von Meinungsverschiedenheiten mit dem eigenen Fahrzeugversicherer. Daneben verteidigt er seine Mandanten in Verkehrsstrafsachen sowie beim Vorgehen gegen Bußgeldbescheide und berät bei der Entziehung der Fahrerlaubnis.


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet Markus H. Zell seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Stadien von der Phase der Vertragsanbahnung, beim Verlauf und beim Übergang von Arbeitsverhältnissen bis hin zur Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Karlsruhe

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

 

 

EDK Eckert & Kollegen vertreten Unfallgeschädigte bei der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche und prüfen dabei auch versicherungsrechtliche Fragestellungen. Außerdem unterstützen wir insbesondere:

  • bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten
  • bei allen Fragen rund um das Thema „Führerschein
  • im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Werkstattaufenthalten

 

Unsere Anwälte im Verkehrsrecht

Markus H. Zell hilft Ihnen bei kaufrechtlichen und werkvertraglichen Schwierigkeiten, wickelt Verkehrsunfälle ab und verteidigt Sie bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Michael Eckert ist seit über 35 Jahren in der Oldtimer-Szene aktiv. Er besitzt mehrere Oldtimer, berät und vertritt seit vielen Jahren mehrere Oldtimer-Clubs und -Freunde sowie in diesem Bereich tätige Unternehmen in allen Fragen des Oldtimerrechts. Michael Eckert ist FIVA-Fahrzeugprüfer und „Schrauber“, der selbst Fahrzeuge restauriert hat. Daher verfügt er sowohl über das erforderliche technische als auch das juristische Know-how.

 

 

 

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So einfach geht das

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Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.