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Oliver Roesner

Fachanwalt Verkehrsrecht  
69115 Heidelberg

Rechtsanwalt Oliver Roesners Schwerpunkte liegen in den Bereichen Versicherungsrecht und Verkehrsrecht sowie Teilen des Arbeitsrechtes.

Oliver Roesner wurde 1971 in Bonn geboren. Er absolvierte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Lausanne und Heidelberg das Referendariat beim Landgericht Heidelberg. 1999 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft bei den Landgerichten Heidelberg und Mannheim. Im Jahr 2002 besuchte Rechtsanwalt Roesner den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht und 2003 den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht. Rechtsanwalt Roesner hat in den Jahren 2003/2004 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster am Postgraduierten-Studiengang Versicherungsrecht teilgenommen und den Studiengang mit dem Master of Laws (LL.M.) abgeschlossen. Im Jahr 2005 wurde Herrn Roesner durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe das Führen der Bezeichnungen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht gestattet.

Herr Roesner ist daneben auch Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt als ehemaliger Rechtsanwalt einer ADAC-Vertragskanzlei über große Erfahrungen insbesondere bezüglich der Unfallregulierung.

Rechtsanwalt Roesner ist an allen deutschen Gerichten, insbesondere bei allen Zivil- und Arbeitsgerichten einschließlich des Bundesarbeitsgerichts auftrittsberechtigt, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen.

Er ist Mitglied verschiedener Fachorganisationen, zum Beispiel:

Anwaltsverein Heidelberg e.V.
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsrechtlicher Gesprächskreis in Heidelberg
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Gründer und Leiter des Arbeitskreises Versicherungsrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V.
Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen - Universität Münster e.V.

Persönliches:

Oliver Roesner ist verheiratet, Vater zweier Kinder und Katzen-Papi. Er tummelt sich gerne auf Flohmärkten und in Besen- und Straußenwirtschaften, liest viel und spielt Hockey.

Rechtsanwalt
RAK Karlsruhe
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt und berät Unternehmen und Privatpersonen bundesweit in allen Bereichen des Arbeitsrechts, dem Wirtschaftsrecht, dem Versicherungsrecht und bei allen Fragen rund ums Auto, vor allem in Bezug auf Oldtimer. Im Arbeitsrecht sind wir auf sämtlichen Gebieten tätig. Vier Fachanwälte für Arbeitsrecht belegen unseren sehr hohen Spezialisierungsgrad in diesem Rechtsgebiet. Unsere Schwerpunkte im Wirtschaftsrecht liegen vor allem im Vertrags-, Gesellschafts- und Lebensmittelrecht. Die versicherungsrechtliche Tätigkeit bezieht sich insbesondere auf die Bereiche Kraftfahrt, Haftpflicht und Berufsunfähigkeit. Im Oldtimerrecht sind wir oft die erste Anlaufstelle für Hersteller und Händler, Verkäufer und Käufer, Werkstätten und deren Kunden, Unfallgeschädigte sowie Oldtimerclubs. Wir bieten unseren Mandanten eine kompetente und persönliche Beratung durch einen oder mehrere Spezialisten unseres Teams. Unsere insgesamt sieben Rechtsanwälte verstehen sich nicht als „Sachbearbeiter”, sondern als hoch motivierte und erfahrene Dienstleister. Gute Erreichbarkeit, kurze Reaktionszeiten und individuelle Betreuung sind Bestandteile unserer Kanzleiphilosophie, die auf Streitvermeidung und darauf ausgerichtet ist, für unsere Mandanten – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange – bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Im Verkehrsrecht unterstützen wir Sie insbesondere bei der schnellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Unfallgeschädigter. Herr Rechtsanwalt Oliver Roesner LL.M. ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herr Rechtsanwalt Thomas Haas hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ebenfalls bereits absolviert. Rechtsanwalt Michael Eckert ist als Experte für Oldtimer bestens bekannt.

Anwalt für Verkehrsrecht in Heidelberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
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Oliver Roesner
Sofienstr. 17
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 914050
Fax.: 06221 20111

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