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Oliver Roesner

Fachanwalt Verkehrsrecht  
69115 Heidelberg

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Oliver Roesner liegen im Versicherungsrecht, dem Schadenersatzrecht inklusive der Unfallregulierung und in Teilbereichen des Arbeitsrechtes.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist er auf Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht spezialisiert und hier bundesweit tätig. Er berät im Vorfeld, führt Verhandlungen und vertritt seine Mandanten in zahlreichen gerichtlichen Verfahren.

Die Qualifikation als Fachanwalt für Verkehrsrecht kommt Oliver Roesner bei der Geltendmachung bzw. der Abwehr von Schadenersatzansprüchen vor allem bei Personenschäden zugute.

Oliver Roesner ist darüber hinaus Fachanwalt für Arbeitsrecht. In diesem Bereich befasst er sich vorrangig mit Sachverhalten, die Bezug zum Versicherungsrecht oder zum Schadenersatzrecht haben.

Rechtsanwalt
RAK Karlsruhe
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Anwaltsverein Heidelberg
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein
Gründer und Leiter des Arbeitskreises Versicherungsrecht des Anwaltsvereins Heidelberg
Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen – Universität Münster
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Verkehrsrechtlicher Arbeitskreis Heidelberg
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsrechtlicher Gesprächskreis in Heidelberg

Kanzleiprofil

EDK Eckert · Klette & Kollegen vertreten Unfallgeschädigte bei der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche und prüfen dabei auch versicherungsrechtliche Fragestellungen. Außerdem unterstützen wir insbesondere:

  • bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten
  • bei allen Fragen rund um das Thema „Führerschein
  • im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Werkstattaufenthalten

 

Unsere Anwälte im Verkehrsrecht

Oliver Roesner unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere bei Personenschäden, und ist einer der Ansprechpartner bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Auto (Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherung). Er ist ferner Ansprechpartner der Kanzlei für die Durchführung von Regressen für Versicherer bzw. deren sonstige Vertretung.

Thomas Haas ist vorrangig im Bereich der Unfallregulierung sowie des Verkehrsvertragsrechts tätig. Er hilft Ihnen bei kaufrechtlichen und werkvertraglichen Schwierigkeiten und ist Ihr Ansprechpartner bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie bei verwaltungsrechtlichen Fragestellungen (Führerscheinprobleme, Zulassungsrecht etc.).

Eberhard Hofäcker betreut Sie vor allem bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen sowie bei Fragen zu Garantie, Gewährleistung, Rücktritt und Schadensersatz. Daneben ist er im Bereich der Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten tätig.

Michael Eckert ist seit über 30 Jahren in der Oldtimer-Szene aktiv. Er besitzt zwei Oldtimer, berät und vertritt seit vielen Jahren mehrere Oldtimer-Clubs und -Freunde sowie in diesem Bereich tätige Unternehmen in allen Fragen des Oldtimerrechts. Michael Eckert ist FIVA-Fahrzeugprüfer und „Schrauber“, der selbst Fahrzeuge restauriert hat. Daher verfügt er sowohl über das erforderliche technische als auch das juristische Know-how.

Anwalt für Verkehrsrecht in Heidelberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
EDK Eckert · Klette & Kollegen
Oliver Roesner
Sofienstr. 17
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 914050
Fax.: 06221 20111

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