Thomas Haas ist im Arbeitsrecht sowie im Oldtimerrecht und im allgemeinen Verkehrsrecht tätig.
Im Arbeitsrecht liegen seine Schwerpunkte im Kündigungsschutzrecht und der Vertragsgestaltung. Er berät und unterstützt in diesen Bereichen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Im Oldtimerrecht ist Thomas Haas in unserer Kanzlei insbesondere für das Kauf- und Werkvertragsrecht zuständig und Ansprechpartner bei Unfällen mit Oldtimern sowie bei Fragen zum Thema „H-Kennzeichen“ und „07er-Kennzeichen“.
Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts beschäftigt sich Thomas Haas in erster Linie mit der Regulierung von Unfällen sowie kauf- und werkvertraglichen Problemen, daneben auch mit allen Fragen rund um den Führerschein. Er unterstützt seine Mandanten außerdem beim Vorgehen gegen Bußgeldbescheide.
EDK Eckert · Klette & Kollegen vertreten Unfallgeschädigte bei der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche und prüfen dabei auch versicherungsrechtliche Fragestellungen. Außerdem unterstützen wir insbesondere:
Unsere Anwälte im Verkehrsrecht
Oliver Roesner unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere bei Personenschäden, und ist einer der Ansprechpartner bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Auto (Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherung). Er ist ferner Ansprechpartner der Kanzlei für die Durchführung von Regressen für Versicherer bzw. deren sonstige Vertretung.
Thomas Haas ist vorrangig im Bereich der Unfallregulierung sowie des Verkehrsvertragsrechts tätig. Er hilft Ihnen bei kaufrechtlichen und werkvertraglichen Schwierigkeiten und ist Ihr Ansprechpartner bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie bei verwaltungsrechtlichen Fragestellungen (Führerscheinprobleme, Zulassungsrecht etc.).
Michael Eckert ist seit über 30 Jahren in der Oldtimer-Szene aktiv. Er besitzt zwei Oldtimer, berät und vertritt seit vielen Jahren mehrere Oldtimer-Clubs und -Freunde sowie in diesem Bereich tätige Unternehmen in allen Fragen des Oldtimerrechts. Michael Eckert ist FIVA-Fahrzeugprüfer und „Schrauber“, der selbst Fahrzeuge restauriert hat. Daher verfügt er sowohl über das erforderliche technische als auch das juristische Know-how.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !