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Edgar Bandowski

 
58849 Herscheid

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Edgar Bandowski aus Herscheid hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Familienrecht
Arbeitsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Edgar Bandowski ist seit Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Das bedeutet für Sie spezielle Erfahrung in der Abwicklung verkehrsrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen Unfallregulierung, Verkehrsstrafrecht, -ordnungswidrigkeiten und vertraglichen Angelegenheiten rund um das Auto.

Anwalt für Verkehrsrecht in Herscheid

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
Rechtsanwalt Bandowski als qualifizierter Ansprechpartner gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das !

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der Versicherung und optimieren Ihre Ansprüche.

Was steht Ihnen zu ?

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

* Sie haben noch Fragen? Bitte rufen Sie uns an.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, ist ein Gespräch zur Abklärung sinnvoll. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Edgar Bandowski
Edgar Bandowski
Neuer Weg 4
58849 Herscheid
Tel.: 02357 903096
Fax.: 02357 903097

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !