Kanzleiprofil
Tradition verpflichtet: Seit nunmehr 60 Jahren und mittlerweile in der 2. Generation steht der Name Scharffetter für „know how“ im Verkehrsrecht.
Unsere Netzwerke ermöglichen Ihnen eine schnelle und effiziente Lösung Ihrer Probleme rund um das Verkehrsrecht
Warum wir ein bisschen anders sind als Andere?
Wir alle haben etwas gemeinsam: Wir sind Anwälte aus Leidenschaft. Denn nur wer stets mit viel Herzblut bei der Sache ist, kann auch das Engagement an den Tag legen, das Sie für Ihren ganz individuellen Fall brauchen. Das ist es, was Sie von uns erwarten dürfen. Zu Recht wie wir finden.
Das mindeste, was wir von uns erwarten ist, dass Sie mit uns zufrieden sind. Wir wollen, dass Sie etwas für Ihr gutes Geld bekommen und uns weiterempfehlen können.
Was macht uns so besonders?
Man beschreibt uns als: vertrauenswürdig, kompetent, erfahren, spezialisiert, freundlich, gewissenhaft und ehrgeizig. Unsere Beratung bedeutet die Wahrung allein Ihrer Interessen. Wir sind in Ihrer Sache parteiisch und verschwiegen, so dass Sie bei uns Ihre Rechtsangelegenheiten in guten Händen wissen. Selbstverständlich stimmen wir jeden Schritt mit Ihnen ab.
Wir freuen uns auf unsere Zusammenarbeit
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.