Der Gründer und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Henrik Osmers, wurde am 15.04.1966 in Hamburg geboren. Nach Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften in Hamburg und anschließendem Referendariat in Schleswig-Holstein wurde er 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 1999 ist er berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen. Im Jahre 2007 erwarb er die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Herr Rechtsanwalt Henrik Osmers hat die bereits während seines Studiums begonnene starke Spezialisierung auf das Gebiet des Öffentlichen Rechts, als des umfangreichsten Rechtsgebietes, neben den beiden weiteren Hauptgebieten des Zivilrechts und des Strafrechts, während seines Referendariates weiter vertiefen können. Die Spezialisierung auf das Gebiet des Öffentlichen Rechts, dasjenige Rechtsgebiet, welches sich vornehmlich mit der Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Staat befasst, hat Herr Rechtsanwalt Henrik Osmers im Rahmen seiner bisherigen langjährigen und umfangreichen anwaltlichen beratenden und forensischen Praxis weiter ausbauen können. Herr Rechtsanwalt Henrik Osmers tritt auch durch Veröffentlichungen in der Fachpresse sowie durch die Veranstaltung eigener Seminare zu fachbezogenen Themen hervor. Wir befassen uns ausgiebig mit Verkehrsrecht. Herr Rechtsanwalt Henrik Osmers ist Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE) und Vertrauensanwalt des KfZ-Verbandes Schleswig-Holstein. Zudem bildet Herr Rechtsanwalt Henrik Osmers zur Zeit Herrn Ref. iur. Lars Blaschke in der Anwaltstation aus. Herr Ref. iur. Lars Blaschke hat seinen Schwerpunkt im Verkehrsrecht angelegt. Zum Verkehrsrecht zählen insbesondere folgende Bereiche: - Unfallschadenregulierung - Personen- und Sachschäden - Beweissicherung durch Sachverständige - Kaufrecht und Sachmängelhaftung - Fahrerlaubnisrecht - MPU-Begutachtungen - Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen. Gerne können Sie auch gleich eine ausführliche Schadensmeldung an uns senden. Hierzu nutzen sie einfach den Link "Schaden-Meldung". Wir erhalten dann sofort alle wichtigen und relevanten Daten per e-mail und würden uns schnellst möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen und Ihnen zustehenden Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
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* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Rechtsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Sinnvoll ist eine Rechtsschutzversicherung, gerade für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung sowie für den Fall, dass eine Mithaftung Ihrerseits besteht.
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