- 1948 geboren in Itzehoe
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten
in Kiel, Erlangen und Bonn
- Rechtsreferendariat in Kiel
- 1976 Zulassung zur Anwaltschaft
- 1977 Eintritt in die Kanzlei
- 1978 Ernennung zum Notar
- 1980 Ernennung zum Vertragsanwalt des ADAC für den
Kreis Steinburg
- 1981 Wahl zum 1. Vorsitzender ADAC Ortsclub Itzehoe
- 2005 Zulassung als Fachanwalt für Verkehrsrecht -
Tätigkeitsschwerpunkte:
-Verkehrsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Strafrecht
- privates Bau- und Architektenrecht
- Arzthaftungsrecht
- Erbrecht -
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht
Kanzleiprofil
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei und möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich auf unseren Seiten über uns zu informieren. Wir können Ihnen in fast allen Rechtsgebieten individuelle Beratung und Vertretung anbieten. Durch die Fortbildung von Herrn Rechtsanwalt Bernd Buss zum Fachanwalt für Verkehrsrecht und von Frau Rechtsanwältin Annegrete Möller zur Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht können wir Ihnen auf diesen Gebieten ein hohes Maß an Kompetenz und Fachwissen anbieten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder wünschen Sie für Ihr Problem oder Anliegen eine individuelle Beratung, dann können Sie uns gern anrufen oder eine e-Mail senden.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.