
Rechtsanwalt Kögler studierte an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena im Schwerpunktfach Handels- und Gesellschaftsrecht, in der Spezialisierung Mergers and Acquisitions (M&A – Unternehmensübernahmen). Auslandserfahrung sammelte RA Kögler an der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in London. Das Referendariat absolvierte er am Landgericht Erfurt. Herr Bertram Kögler ist seit dem Jahr 2007 als Rechtsanwalt zugelassen.
Herr Rechtsanwalt Kögler ist Mitglied
Gemeinnützig tätig ist Herr Rechtsanwalt Kögler als Geschäftsführer des
1. Volleyballsportverein Jena '90 e.V. und engagiert sich im Thüringer Volleyballverband.
Ein großes Augenmerk legt die Kanzlei dabei auf die Beratung gewerblicher Mandanten, die durch Beraterverträge allumfassend jederzeit ohne Rücksicht auf die Kosten rechtlichen Rat einholen können.
Insbesondere auf dem Gebiet des Verkehrsrecht haben Privatmandanten den Vorteil der umfassenden Schadensabwicklung. Die Kanzlei organisiert die Begutachtung Ihres Fahrzeugs und findet für Sie die beste Variante bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung und sorgt dafür, daß die notwendigen Kosten des Mietfahrzeuges auch tatsächlich übernommen werden.
Aufgrund auch der medizin-, versicherungs- und arbeitsrechtlichen Tätigkeiten der Kanzlei besteht für den Mandanten ein umfassender Kenntnisstand der Kanzlei auch in diesen Bereichen, welche bei einem Verkehrsunfall ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Die Rechtsanwälte sind aktuell geschult und werden umfänglich fortgebildet.
Darüber hinaus werden Sie von einem kompetenten geschulten Büroteam betreut, welches ebenfalls der Mandantschaft kompetent mit Rat und Tat zur Seite steht.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !