Kanzleiprofil
Mit unseren 6 Anwälten und Fachanwälten für Verkehrsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht,Medizinrecht und Erbrecht stehen Ihnen in unserer Kanzlei sehr kompetente Berater in fast allen Rechtsbereichen zur Verfügung.
Rechtsanwalt Helmut Schneider als einer der Partner unserer Kanzlei ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und stv. Vorsitzender im Fachausschuss Verkehrsrecht für Rheinland-Pfalz.
Er verfügt als einer der erfahrensten Verkehrsanwälte in unserer Region über 25 Jahre einschlägige Kompetenz im gesamten Bereich des Verkehrsrechts und vertritt optimal Ihre Interessen gegenüber Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden.
Das gesamte weitere Spektrum unserer Dienstleistungen in nahezu allen Rechtsgebieten können Sie gerne unserer Homepage (www.Raab-Schneider.de)entnehmen.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
Vertrauen Sie keinesfalls dem "Schadensmanagement" der gegnerischen Versicherung! Sie ist und bleibt der Gegner und ist in erster Linie bemüht, den Schaden gering zu halten und zwar auf IHRE KOSTEN!!
Vertrauen Sie besser einem versierten VERKEHRSANWALT, der IHRE INTERESSEN optimal vertritt!
Deshalb hier eine Kurzfassung Ihrer Ansprüche:
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Die einzelnen Positionen können wir dann in einem persönlichen Gespräch ausführlich erörtern.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.