Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht.
Unsere Rechtsanwaltssozietät mit insgesamt 3 Anwälten bietet eine Größe, die einerseits die immer wichtiger werdende Spezialisierung des einzelnen Rechtsanwalts erlaubt, andererseits weiterhin die persönliche Ansprache und Betreuung des Mandanten ermöglicht. Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist uns wichtig. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist daher ebenso selbstverständlich wie eine schnelle, sorgfältige und verantwortungsbewusste Erledigung der uns übertragenen Mandate. Erstklassige Qualität der Beratung und Prozessführung, fundierte Rechtskenntnisse, weitreichende Erfahrungen der Partner sowie wirtschaftliches Verständnis bilden die Maßstäbe in der Kanzlei VOLZ DRASTIK SCHÄFER. Ihr Verkehrsanwalt: Carsten Drastik
auf der Homepage der Rechtsanwälte Volz Drastik Schäfer. Wir beraten und vertreten Sie in Ihrer Verkehrsrechtsangelegenheit. Ihr persönlicher Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carsten Drastik. Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen als qualifizierter Ansprechpartner Rechtsanwalt Drastik gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Rechtsanwalt Drastik setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !