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Carsten Drastik

 
34117 Kassel

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt
RAK Kassel
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
DAV
ARGE Baurecht
ARGE Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Unsere Rechtsanwaltssozietät mit insgesamt 3 Anwälten bietet eine Größe, die einerseits die immer wichtiger werdende Spezialisierung des einzelnen Rechtsanwalts erlaubt, andererseits weiterhin die persönliche Ansprache und Betreuung des Mandanten ermöglicht. Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist uns wichtig. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist daher ebenso selbstverständlich wie eine schnelle, sorgfältige und verantwortungsbewusste Erledigung der uns übertragenen Mandate. Erstklassige Qualität der Beratung und Prozessführung, fundierte Rechtskenntnisse, weitreichende Erfahrungen der Partner sowie wirtschaftliches Verständnis bilden die Maßstäbe in der Kanzlei VOLZ DRASTIK SCHÄFER. Ihr Verkehrsanwalt: Carsten Drastik

Willkommen

auf der Homepage der Rechtsanwälte Volz Drastik Schäfer. Wir beraten und vertreten Sie in Ihrer Verkehrsrechtsangelegenheit. Ihr persönlicher Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carsten Drastik. Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen als qualifizierter Ansprechpartner Rechtsanwalt Drastik gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Rechtsanwalt Drastik setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
VOLZ DRASTIK SCHÄFER Rechtsanwälte
Carsten Drastik
Wilhelmsstr. 8
34117 Kassel
Tel.: 0561 - 766 0561
Fax.: 0561 - 766 0722

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !