Kanzleiprofil
Bei den Kanzleien Adelmann Bleith Isermann handelt es sich um drei rechtliche selbständige Anwaltsbüros mit Standorten in Kiel, Leverkusen, Köln und Düsseldorf.
Unsere Mandanten sind Privatpersonen sowie Unternehmen, die wir beratend, außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Zu unseren Schwerpunkten gehören verkehrsrechtliche Fragestellungen (Unfallregulierung, Bußgeldsachen, Strafsachen mit verkehrsrechtlichem Bezug wie unverlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entzug der Fahrerlaubnis etc.)
Wir arbeiten in diesem Bereich mit namhaften öffentlich vereidigten Sachverständigen, die kompetente Ansprechpartner sind bei der Erstellung von Gutachten, der Einschätzung von Schäden und vieles mehr.
Ehe- und familienrechtliche Fragestellungen sind ebenso Bestandteil unserer Arbeit wie erbrechtliche und vertragsrechtliche Themen.
Mit Unserer fast 20-jährigen Erfahrung stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in jedem unserer Büros in Kiel (+ 49 (43 21) 3 98 69 79; Leverkusen (+ 49 (214) 9 53 77; Köln (+ 49 (221) 66 00 930; und Düsseldorf (+49 (211) 56 30 96 - 0 gerne telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ihre E-Mail wird demjenigen unserer Büros zugeleitet, das Ihrem Wohnort am nächsten liegt, also entweder Kiel, Leverkusen, Köln oder Düsseldorf. 3. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien, von Ihnen gewählten Sachverständigen. Bei der Auswahl sind wir gerne behilflich. * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. * Über weitere Ansprüche informieren wir Sie gerne persönlich.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.