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Ralf Mangold

 
50858 Köln

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Ralf Mangold aus Köln hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK Köln
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
DAV
Kölner Anwaltverein
ARGE Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Ihre Anforderungen und Ziele stehen im Mittelpunkt meines Tätigwerdens. Eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene rechtliche Dienstleistung ist Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anliegens. Mein Anspruch ist es, Sie durch eine erstklassige Beratung, Verlässlichkeit und Fairness zu überzeugen und Ihr Vertrauen dauerhaft zu gewinnen. Um eine kompetente Rechtsberatung anzubieten und dennoch die Kosten für meine Mandanten so gering wie möglich zu halten, arbeite ich als Einzelanwalt und habe mich ausschließlich auf das Verkehrsrecht und das Erbrecht spezialisiert. Nutzen Sie die Vorteile einer kleinen und spezialisierten Kanzlei in Ihrer Nähe. Lernen Sie eine persönliche und individuelle Beratung ohne Zeitdruck schätzen. Ärgern Sie sich nicht über überteuerte Beratungshonorare, lange Wartezeiten für einen Beratungstermin, einen selten zu erreichenden Anwalt, über ständig wechselnde Ansprechpartner oder über die interne Delegation Ihres Anliegens an nachrangige Mitarbeiter.

Anwalt für Verkehrsrecht in Köln

Herzlich Willkommen,

leider hatten Sie einen Verkehrsunfall. Hoffentlich hat sich Ihr Unfallschaden in Grenzen gehalten und Sie wurden nicht verletzt.

Damit Sie keine weiteren Umstände haben und ich dennoch für Sie den optimalen Schadensersatz und das höchstmögliche Schmerzensgeld erzielen kann, bitte ich Sie, mir die kompletten Unfalldaten mit dem nachfolgenden Unfallfragebogen zukommen zu lassen.

Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehe ich Ihnen als
qualifizierter Ansprechpartner gerne telefonisch zur Verfügung. Ich
freue mich darauf, mehr für Sie rausholen zu dürfen.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über meinen Unfallfragebogen

2. Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Wurden sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, haben Sie Anspruch auf eine umfassende Regulierung aller vom Unfallgegener verursachten Schäden. Tragen Sie eine Teilschuld an dem Verkehrsunfall, so bekommen Sie Ihren Schaden vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung anteilig ersetzt.


Je nach Sachlage können z.B. die folgenden Schadenspositionen geltend gemacht werden:

Fahrzeugschaden (Reparaturkosten oder fiktiv nach Sachverständigengutachten)
Sachverständigenkosten, Kostenvoranschlag (Achtung: Auswahlverschulden)
Mietwagenkosten (Achtung Schadensminderungspflicht)
Nutzungsausfall
Abschleppkosten (Achtung bei Standgeld)
Wertminderung
Kleidungsschaden
Entsorgungskosten
An- und Abmeldekosten
Sicherheitsgurt, Helm, Kindersitze
Transportschaden(alle mitgeführten Gegenstände wie z.B.: Lebensmittel, Kleidungsstücke, Werkzeuge, Fahrräder auf dem Dachträger, Skiausrüstung, etc.)
Brillen, Hörgeräte, Zahnprothesen, etc.
Umbaukosten (z.B.: für hochwertige Musikanlagen, behindertengerechte Ausstattung)
Beim Totalschaden: Ersatz der restlichen Tankfüllung
Kostenpauschale
Anwaltskosten
Verzugsschaden (Zinsen, Finanzierung) bei zögerlicher Unfallregulierung


Bei Personenschäden kommen darüber hinaus die folgenden Ansprüche in Betracht:

1. Schmerzensgeld
Will man sich über die Höhe des zu erwartenden Schmerzensgeld informieren, kann eine Schmerzensgeldtabelle (Rechtsprechungssammlung) herangezogen werden. Jedoch ist jede Verletzung einzigartig und lässt sichin aller Regel nicht in eine schematische Tabelle zwängen. Zudem werden die wenigsten Urteile veröffentlicht und finden Eingang in diese Tabellen.

Die Bemessung Ihres individuellen Schmerzensgeld ist daher allein mit der (gegenerischen) Versicherung auszuhandeln bzw. muss durch ein Gerichtsverfahren festgestellt werden. Hierbei gilt es, alle Faktoren, die für die Höhe des Schmerzensgeld eine Rolle spielen, zu beschreiben und eindrucksvoll darzustellen.

Bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes sind in erster Linie folgende Kriterien maßgebend:

Art, Umfang und Intensität der Verletzung
Umfang und Anzahl operativer Eingriffe
Dauer des Krankenhausaufenthaltes und der Therapie
Dauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit (Dauer Krankenschein)
Dauerhafte, bleibende Verletzungen (Narben, Lähmungen, etc.)
Entgangene Lebensfreude
Entgangener Urlaub
Schleppendes und kleinliches Regulierungsverhalten der Versicherung
Maß des Verschuldens, Mitverschulden
Schadensminderungspflicht
Psychische Beeinträchtigungen, Neurosen
Vorerkrankungen und Alter des Verletzen


2. Neben dem Schmerzensgeldsanspruch kommen allerdings weitere verletzungsbedingte Ansprüche in Betracht (die häufig sogar höher ausfallen als das Schmerzensgeld selbst).

Z.B. können Sie möglicherweise Ersatz für folgende Kosten verlangen:

Heilbehandlungskosten (soweit die Krankenversicherung nicht eintritt: Nebenkosten im Krankenhaus, Selbstbeteiligungen, etc.)
Verdienstausfall
Erwerbsschaden
Verspäteter Eintritt in das Berufsleben
Haushaltsführungsschaden
Vermehrte Bedürfnisse wie z.B.: höhere Versicherungsprämie, Umschulungen, Kurbehandlungen, behindertengerechte Einrichtungen und Fahrzeuge, Pflegepersonal, Pflege durch Familienangehörige, Unterbringung im Pflegeheim
Fahrtkosten für Besuche beim Arzt, Krankengymnastik, Rechtsanwalt
Krankenbesuche naher Angehöriger
Angehörigenschmerzensgeld


Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Ralf Mangold
Ralf Mangold
Aachener Str. 1158a
50858 Köln
Tel.: 02234 916358
Fax.: 02234 916357

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