Rechtsanwalt Yves W. Junker ist Gründer der Kanzlei für Verkehrsrecht in Köln. Seit mehr als 10 Jahren bearbeitet er Mandate mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Hierzu gehören vor allem Unfallregulierungen, Bußgeldangelegenheiten, Führerscheinsachen und Verkehrsstrafsachen. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Yves W. Junker gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. RA Junker ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht in Luxemburg. Rechtsanwalt Yves W. Junker ist zudem Master of Business Law.
Kanzleiprofil
Verkehrsunfallabwicklung (auch bei Unfällen im EU-Ausland) Verteidigung in Bußgeldsachen - z.B. Geschwindigkeits-, Abstands-, Handyverstöße Verteidigung in Verkehrsstrafsachen - z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt Führerschein/Fahrerlaubnis - z.B. bei MPU Anordnung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot Versicherungsrecht - z.B. bei Problemen mit der Kaskoversicherung Autokauf/Leasing/Reparatur Transport- und Speditionsrecht Recht der Europäischen Union
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.
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Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Wir freuen uns darauf, mehr für Sie rausholen zu dürfen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen.
2. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der gegnerischen Versicherung und holen den größtmöglichen Schadenersatz für Sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen entstehen keine Kosten, soweit der Unfall durch den Unfallgegner verschuldet wurde. Denn dann haben der Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Versicherer die Kosten Ihres Rechtsanwalts zu erstatten.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung und klären die Kostenfrage.
Soweit Sie über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügen sind Sie kostenmäßig auf der sicheren Seite.