Studium der Rechtswissenschaftenin Köln und Bonn
- Jurist in einem großen deutschen Versicherungskonzern
- Rechtsanwalt seit 2000
- Co-Autor des "Praxismoduls Verkehrsrecht", Deubner Verlag
- Co-Autor des "Praxiskommentar Straßenverkehrsrecht", ZAP-Verlag/LexisNexis
- Co-Autor des LNK-Fahrerlaubnisverordnung
- Herausgeber von "Die 1000 wichtigsten Arbeitshilfen für den Rechtsanwalt", Deubner Verlag
- Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.
Kanzleiprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei THIEL & SCHAEFER, mitten im Herzen der Domstadt gelegen, ist eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit derzeit drei Berufsträgern, die überwiegend in den Bereichen des Familien-, Verkehrs- und Arbeitsrechts tätig sind.
Im Verkehrsrecht übernehmen wir u.a. die Vertretung in Unfallsachen, Bußgeldverfahren und verkehrsrechtlichen Strafverfahren. Oder hat Ihr Neu- oder Gebrauchtwagen einen Mangel? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Unterstützt werden die Anwälte durch ein kompetentes Team von Mitarbeiterinnen, das Ihnen jederzeit, z.B. für Terminabsprachen, zur Verfügung steht.
Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.