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Alexandra Kentenich

 
50678 Köln

Sie sind in einem Unfall verwickelt und vielleicht sogar verletzt worden?
In diesem Fall übernehme ich für Sie die vollständige Abwicklung bis zur Regelung. Ebenso stehe ich Ihnen in diesem Bereich für die Strafverteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren zur Verfügung. Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeit:



  • Verkehrsunfall 

  • Schadensersatzansprüche

  • Schmerzensgeld

  • Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheid)

  • Verkehrsstrafrecht ( z.B. Unfallflucht, Alkohol am Steuer...)

RAK Köln
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Herzlich Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Kentenich Ich freue mich, dass Sie auf meine Internetseite aufmerksam geworden sind. Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Problemstellungen bei Verkehrsrechtangelegenheiten zur Verfügung. Sehr wichtig für mich ist die persönliche und individuelle Betreuung meiner Mandanten. Bei einem gemeinsamen Vorgespräch erfolgt eine maßgeschneiderte Strategie, in welchem ich Ihnen Ihre juristischen Möglichkeiten erläutere. Ihr Problem wird meine Aufgabe. Kanzleizeiten Mo-Fr 8.30-17.00 Uhr - weitere Termine nach Vereinbarung. Sie sind in einem Unfall verwickelt und vielleicht sogar verletzt worden? In diesem Fall übernehme ich für Sie die vollständige Abwicklung bis zur Regelung. Ebenso stehe ich Ihnen in diesem Bereich für die Strafverteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren zur Verfügung. Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeit: - Verkehrsunfall - Schadensersatzansprüche - Schmerzensgeld - Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheid) - Verkehrsstrafrecht (z.B. Unfallflucht, Alkohol am Steuer)

Anwalt für Verkehrsrecht in Köln

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Anwaltskanzlei Kentenich
Alexandra Kentenich
Severinskirchplatz 12
50678 Köln
Tel.: 0221 - 3797657
Fax.: 0221 - 46892647

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !