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Christoph Heinrichs

Fachanwalt Verkehrsrecht  
26789 Leer

geboren 1969;


Rechtsanwalt seit 1998;

seit dem spezialisiert in den Bereichen Verkehrsrecht, Haftungsrecht, Versicherungsrecht tätig;

Dozententätigkeit in der Fachanwaltsausbildung
Mitautor im Alpmann Brockhaus, Fachlexikon Recht, dort Ordnungswidrigkeitenrecht und Versicherungsrecht

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
ARGE Versicherungsrecht im DAV
ARGE Verkehrsrecht im DAV
ARGE Medizinrecht im DAV
GRUR Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Kanzleiprofil

Die Kanzlei wurde 1988 von der ehemaligen Verwaltungsrichterin Dr. jur. Wilhelmine Fenner gegründet und gehört durch stetiges Wachstum mittlerweile zu den größten Kanzleien im Bezirk des Amtsgerichts Leer bzw. Landgerichts Aurich und zu den größeren Kanzleien in Ostfriesland sowie dem nördlichen Emsland / Raum Papenburg. So konnten wir in allen relevanten Rechtsgebieten eine zunehmende Spezialisierung der in der Kanzlei tätigen Anwälte erreichen und werden damit dem stetig steigenden Bedarf unserer Mandanten nach spezialisierter Beratung gerecht. Wir verbinden fachliche Kompetenz und Einsatzfreude mit der Nutzung moderner und leistungs- fähiger EDV und Kommunikationswege, um für Sie eine zielorientierte und effektive Mandatsbetreuung zu gewährleisten. So verfügt jeder Anwalt über einen eigenen Juris-Zugang, der Zugriff auf aktuellste Entscheidungen aller Gerichte ermöglicht. Seit vielen Jahren bringen uns neben privaten und gewerblichen Mandanten aus dem Mittelstand und der Industrie auch Versicherungsgesellschaften und Banken ihr Vertrauen entgegen. Unsere modern ausgestatteten Kanzleiräume befinden sich in der idyllischen Altstadt von Leer unmittelbar angrenzend an die Fussgängerzone direkt neben dem Amtsgericht. Wir vertreten unsere Mandanten vor Ort in den Bezirken der Landgerichte Aurich und Oldenburg mit den jeweils zugehörigen Amtsgerichten sowie den Arbeitsgerichten Emden, Lingen und Oldenburg und darüber hinaus bei Bedarf bundesweit.

Anwalt für Verkehrsrecht in Leer

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet sowie die Internetseiten www.unfallhilfe-leer.de und www.bussgeldhilfe-leer.de

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Informieren Sie sich auch weiter unter www.unfallhilfe-leer.de

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Dr. Fenner Bockhöfer Henkys
Christoph Heinrichs
Wörde 11
26789 Leer
Tel.: 0491 4418
Fax.: 0491 441900

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !