Kanzleiprofil
Unsere leipziger Kanzlei befindet sich im unmittelbaren Stadtzentrum im Zeppelinhaus – an der Nikolaikirche gegenüber vom Strohsack.
Sie werden von Herrn Rechtsanwalt Peter Verhoefen anwaltlich betreut, der seit 21 Jahren auf den eng miteinander verknüpften Gebieten des Verkehrsrechts und des Strafrechts tätig ist.
Er führt jeweils den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht und für Strafrecht.
Herr Rechtsanwalt Peter Verhoefen verfügt im Rahmen seiner Spezialisierung über eine langjährige und reichhaltige Erfahrung im Bereich von Unfallschadensregulierungen, Bußgeldsachen, Fahrerlaubnisproblemen und Verkehrsstrafsachen. Von der Beratung und außergerichtlichen Vertretung über die Vertretung vor Bußgeldstellen, Staatsanwaltschaften und sonstigen Behörden bis zur Vertretung in Gerichtsverfahren ist Herr Rechtsanwalt Verhoefen Ihr Beistand im Verkehrsrecht. Abgerundet wird seine Erfahrung im Verkehrsrecht dadurch, dass er seit Langem als Berater und anwaltlicher Vertreter für Autohäuser tätig ist. Seine zivilrechtlichen Kenntnisse und Erfahrungen gibt er seit 8 Jahren als Dozent der Staatlichen Berufsakademie Sachsens an Studenten weiter.
Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig.
Unsere Mobilfunknummer für den NOTFALL lautet 0170 160 70 10!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.