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Dr. Alexander Zorn

 
04107 Leipzig

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Alexander Zorn aus Leipzig hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK Sachsen
Arbeitsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Rechtsanwalt | Verkehrsrecht



Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

 

So einfach geht das


Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu


Was wird ersetzt?



 



Sachschaden





Der Sachschaden betrifft
das beschädigte Fahrzeug sowie beim Unfall beschädigte Gegenstände, wie
Kleidung, Gepäck oder ähnliches. Hinsichtlich des Schadens am Fahrzeug stellt
sich häufig die Frage, inwieweit die gegnerische Versicherung diesen mit
Mehrwertsteuer oder ohne Mehrwertsteuer erstatten muss. Weiterhin ist zu klären,
ob bei einem Totalschaden eine Reparatur verlangt werden kann, die teurer ist
als die Wiederbeschaffung oder ob nur die Wiederbeschaffungskosten bezahlt
werden.





Verdienstausfall





Wird der Geschädigte bei
einem Unfall verletzt und daher arbeitsunfähig, kann er auch den Ersatz seines
entgangenen Verdienstes verlangen. Handelt es sich bei der vom Geschädigten
ausgeübten Tätigkeit um eine nichtselbständige Tätigkeit, so wird er regelmäßig
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Der Anspruch geht in diesem
Falle in Höhe der Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber über. Auch hier ist es
jedoch denkbar, dass bestimmte Entgeltbestandteile nicht ersetzt werden, welche
dann beim Schädiger eingefordert werden können. Dauert die Arbeitsunfähigkeit
länger an und erhält der Geschädigte Krankengeld, so ist die Differenz zum
entgangenen Arbeitsentgelt zu ersetzen. Handelt es sich beim Geschädigten um
einen Selbständigen, so muss nachvollziehbar dargelegt werden, welcher
Verdienst tatsächlich im Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit entgangen ist. Die
Rechtsprechung stellt daran bestimmte Anforderungen, welche einzuhalten sind.





Schmerzensgeld





Für eine bei einem Unfall
erlittene Verletzung kann der Geschädigte vom Schädiger ein Schmerzensgeld
verlangen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Schwere der
Verletzung. Eine pauschale Beurteilung, welche Höhe für welche Verletzung
angemessen ist, ist jedoch nicht möglich. Dies richtet sich jeweils nach den
Umständen des Einzelfalles, kann jedoch anhand von Vergleichsfällen
eingeschätzt werden. Häufig ergibt sich jedoch Art und Umfang der Verletzung
erst nach einer gewissen Zeit und nach Einholung der ärztlichen Atteste.





Weitere Schäden





Der Schädiger bzw. dessen
Versicherung ist weiterhin verpflichtet, die aufgrund des Verkehrsunfalls
entstandenen, weiteren Schäden zu ersetzen. Dazu zählen z.B. Wertminderung des
Fahrzeugs, Standkosten für das beschädigte Fahrzeug, Sachverständigenkosten,
Kosten für einen Mietwagen bzw. Nutzungsausfall. Hierbei sind viele
Besonderheiten zu beachten, die sich im Laufe der Zeit in der Rechtsprechung
herausgebildet haben.



 

Bußgeld, Strafverfahren, Führerschein weg – wie soll ich mich verhalten?



Gelegentlich ziehen
Verkehrsunfälle auch ein im Bußgeldverfahren oder sogar ein Strafverfahren nach
sich. Auch hier ist schnelle professionelle Hilfe gefragt.





Bußgeldverfahren





Wird bei der Aufnahme des
Unfalls durch die Polizei festgestellt, dass ein Verkehrsteilnehmer sich
ordnungswidrig verhalten hat, so erlässt die zuständige Polizeibehörde einen
Bußgeldbescheid, bzw. spricht eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld aus. Gegen
einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt
werden. Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht eingefordert und sodann eine
Verteidigung aufgebaut werden.





Strafverfahren





Häufig kommt es im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auch zu
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Dies tritt z.B. dann ein, wenn  der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr, des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) oder - bei der Verletzung bzw. Tötung
von Personen – von Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten erhoben wird. Auch
hier sollten die Ermittlungen der Polizei/Staatsanwaltschaft nicht einfach
abgewartet werden. Vielmehr sollte man sich bereits im Ermittlungsverfahren
durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, Aussagen nur nach Absprache mit ihm
tätigen und eine rechtlich fundierte Verteidigung aufbauen. Die Verurteilung in
einem solchen Verfahren kann einerseits sehr teuer werden, andererseits erfolgt
häufig als Rechtsfolge der Entzug der Fahrerlaubnis.










Kosten








Jeder Geschädigte bei einem
Verkehrsunfall darf sich zur Regulierung des Verkehrsunfalls von Anfang an
der professionellen Hilfe eines Rechtsanwalts bedienen!







Soweit die Gegenseite
haftet, hat sie dann auch die Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Dabei ist es
auch grundsätzlich nicht notwendig, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen.







Um bei der Geltendmachung
keine Fehler zu machen, ist es daher dringend geraten, gleich nach dem Unfall,
vor der ersten Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, einen Rechtsanwalt
zurate zu ziehen. Die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts bei der
Schadensregulierung beschleunigt die Angelegenheit meist erheblich und hilft,
Folgekosten aufgrund von Fehlern zu vermeiden.




 



Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Fautz Zorn Dolling
Dr. Alexander Zorn
Karl-Liebknecht-Str. 16
04107 Leipzig
Tel.: 0341 215890
Fax.: 0341 2158918

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