Die Kanzlei NWK Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtliche Spezialkanzlei. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen im Bereich Immobilien, Unternehmensmanagement, Sport, Versicherungen und Verkehr.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.
Die Erfahrung zeigt: Die Versicherung, die Ihren Schaden zu bezahlen hat, bietet Ihnen meistens die komplette Schadenregulierung an. Im eigenen Interesse rechnet sie dann aber den Schaden so klein wie möglich. Ein Verkehrsanwalt regelt Schadensfälle dagegen schnell, objektiv und komfortabel - und immer zu Ihren Gunsten. In der Regel kommt am Ende mehr für Sie raus.
Um Ihren Schaden noch schneller und komfortabler regulieren zu können, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen unser Fachanwalt für Verkehrsrecht und sein Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben die freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen.
* Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld, Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes und Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung, An- und Abmeldekosten, beschädigte Kleidung, Heilbehandlungskosten etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
* Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen, und zwar auch dann, wenn die Schuldfrage geklärt und die Versicherung des Unfallgegners bereits ihre Haftung anerkannt ist.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.