Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Leidenschaft.
REINHARD RECHTSANWÄLTE Wir führen zwei Kanzleien in Leipzig. Unser Hauptstandort befindet sich in der Ludwig-Hupfeld-Straße 4 in 04178 Leipzig in einem markanten Bürogebäude. Für Mandanten finden sich eigene Parkplätze auf dem Grundstück.
Unsere Mandanten werden hier von Rechtsanwalt Lutz Reinhard, Rechtsanwältin Silvia Reinhard, Rechtsanwältin Susanne Rowold und Rechtsanwältin Maria Schütze betreut.
Rechtsanwalt Lutz Reinhard ist unser Spezialist für Verkehrsrecht. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat eine Vielzahl von verkehrsrechtlichen Mandaten für unsere Mandanten bearbeitet. Hierzu gehören Unfallregulierungen, Auseinandersetzungen mit Versicherungen, Bußgeldsachen, Führerscheinangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen. Von der Beratung und außergerichtlichen Vertretung über die Vertretung vor Behörden bis zu Rechtsstreitigkeiten ist Herr Reinhard Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Reinhard ist seit vielen Jahren Oldtimerfan. Verkehrsrecht ist für ihn eine Leidenschaft. Hierneben vertritt Rechtsanwalt Reinhard Firmen aber auch Privatleute im Bereich des Vertragsrechts, des Immobilienrechts und weiteren Rechtsgebieten.
Rechtsanwältin Silvia Reinhard ist auch Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Sie betreut fast ausschließlich Mandate aus den Bereichen des Familienrechts und des Erbrechts. Im Erbrecht gehört die Beratung zu Testamenten, Vermächtnissen, Schenkungen, Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen aber auch die Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei.
Rechtsanwältin Rowold ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt schwerpunktmäßig Mandanten im Arbeitsrecht. Sie betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Vertragsgestaltung (Arbeitsvertrag, Probezeit, Befristung etc.), der Durchführung von Arbeitsverhältnissen (Urlaubszeiten, Überstunden, Abmahnungen etc.), bei Fragen zur Beendigung von Arbeitsverträgen (Kündigung, Anfechtung, Aufhebungsverträge) und vertritt unsere Mandanten in Arbeitsrechtsprozessen.
Rechtsanwältin Schütze ist schwerpunktmäßig im Bereich des Mietrechts und des allgemenien Zivilrechts tätig. Im Bereich des Mietrechts vertreten wir Hausverwaltungen, Vermieter und Mieter sowohl bei Gewerberaummieten als auch Wohnungsmieten.
In unserem Hauptsitz führen wir auch zentral die Inkassomandate (Forderungseinzug) unserer Mandanten. Auch hier steht Ihnen ein online-portal (http://www.inkassofix.de/leipzig/reinhard/) zur Verfügung.
Die Kanzlei in (04178 Leipzig) Böhlitz-Ehrenberg befindet sich im ältesten Gebäude des Ortsteils (in der "Guten Quelle" in der Auenstraße). Sollten Sie Fragen zu unserer Kanzlei oder unserem Leistungsangebot haben, kontaktieren Sie uns doch einfach unverbindlich (gerne per mail an Info@R-Anwaelte.de). Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können Ihr Team von REINHARD RECHTSANWÄLTE
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
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