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Eckard Wessel

Fachanwalt Verkehrsrecht  
04209 Leipzig

Zulassung zur Anwaltschaft 1990, seit 1996 als Rechtsanwalt in Leipzig tätig; Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt
RAK Sachsen
Familienrecht
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Wir sind eine 1997 in Leipzig gegründete Kanzlei, die über die Jahre kontinuierlich gewachsen ist. Im Verkehrsrecht setzen wir Ihre Ansprüche "rund ums Auto" durch - sowohl Schadensregulierung bei Ver­kehrs­un­fäl­len als auch vertragliche Ansprüche gegenüber Werkstätten, Autohäusern usw. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Fahrerlaubnisangelegenheiten nebst der Vorbereitung auf die MPU. Neben der Verteidigung in Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren sind wir auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts für Sie da. Darüber hinaus bieten Ihnen unsere Fachanwälte und Spezialisten ein breites Spektrum juristischer Kompetenzfelder. Spezialisierung und Erfahrung sind unser Kapital. Vernetzung und Teamarbeit garantieren die hohe Qualität unserer Leistungen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Leipzig

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Wessel, Wennemuth & Coll.
Eckard Wessel
Ludwigsburger Str. 9 (Allee-Center)
04209 Leipzig
Tel.: 0341 426510
Fax.: 0341 426518

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !