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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns aber auch, wenn Ihnen von der Polizei der Vorwurf der Unfallverursachung gemacht wird und Ihnen ein Straf- oder Bussgelverfahren droht. Hier werden häufig die Weichen für eine erfolgreiche Unfallregulierung gestellt.




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