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Christiane Olbrich

 
68165 Mannheim

Ich bin seit langen Jahren spezialisiert auf Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden. Ich kenne mich daher mit der Unfallabwicklung, mit Reha, Bestellung von Gutachtern, Erlangung von Hilfsmitteln, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rente, und allem, was dazu gehört, bestens aus.
Wenn meine Mandanten entfernt wohnen, bin ich auch bereit, sie am Heimatort oder in der Reha persönlich aufzusuchen.

RAK Karlsruhe
Anwaltsverein

Anwalt für Verkehrsrecht in Mannheim

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Olbrich
Christiane Olbrich
Seckenheimer Str. 63
68165 Mannheim
Tel.: 0621 4401808
Fax.: 0621 4401810

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !