Herr RA Rübsteck hat u.a. an den nachstehenden Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren usw. teilgenommen:
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht:
Fahrlässigkeitshaftung und Gefährdungshaftung - Typische Probleme des Haftungsgrundes
Der Verkehrsstrafprozess - Tägliche Pobleme in der Praxis
Der Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse
Versicherungsrecht für Verkehrsrechtsanwälte
Brennpunkte der Unfallregulierung
Wahrheitsfindung und Vernehmung im Prozess, Technik der Befragung von Parteien und Zeugen/innen
Schadensersatz in der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH
Brennpunkte der Personenschadenregulierung
Deutsche Anwaltakademie
Tipps und Tricks im Arbeitsrecht
Weiterhin hat Herr RA Rübsteck an dem "Verkehrspolitischen Abend" am 14.11.2007 in Düsseldorf teilgenommen.
Nach der Begrüßung der Gäste durch Herrn Claus Döbber (DEKRA-Sprecher
NRW-West) erfolgte ein Fachvortrag von Herrn Clemens Klinke (Vorsitzender der Geschäftsführung der DEKRA Automobil GmbH) zum Thema: "Engagement für mehr Verkehrssicherheit und Umweltschutz".
Hieran anschließend erfolgte eine Ansprache des Ministers für Bau und Verkehr, Oliver Wittke, sowie ein Vortrag des Herrn Heinz Hardt (Präsident der Landesverkehrswacht NRW) zum Thema "NRW-Initiativen für mehr Verkehssicherheit".
Wir sind eine seit 1987 bestehende Anwaltskanzlei in Mönchengladbach. Rechtsanwalt Rübsteck ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der dem Deutschen Anwaltverein angeschlossenen Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Lubocka ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins wie der dem Deutschen Anwaltverein angeschlossenen Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im • Verkehrsrecht • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht und • Familienrecht. Der Hinweis auf die durch uns bearbeiteten Schwerpunktgebiete besagt natürlich nicht, dass wir mit anderen Rechtsgebieten nicht vertraut sind. Aufgrund unserer langjährigen Berufstätigkeit und der hierbei erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen sind wir jederzeit in der Lage, uns in andere Rechtsgebiete einzuarbeiten und Ihre Interessen sachgerecht zu vertreten. Dem Ziel Ihrer optimalen Betreuung dient sowohl die Kenntnis neuester Rechtsprechung, als auch die Fortbildung durch die Teilnahme an Seminaren in einzelnen Rechtsgebieten. Weiterhin trägt auch das Studium, die stete Aktualisierung von Entscheidungssammlungen sowie die Verarbeitung aktueller Fachzeitschriften zu Ihrer optimalen Interessenwahrnehmung bei. Neben unserer fachlichen Qualifikation setzen wir moderne (Kommunikations-) Technik zur effizienten Bearbeitung der uns übertragenen Mandate ein und sind für unsere Mandantschaft im Bedarfsfalle stets kurzfristig erreichbar.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !