Kanzleiprofil
Rechtsanwälte Backhaus - Klumker
Rechtsanwälte Notare Fachanwälte
Kanzlei seit 1985 mit Sitz in 26802 Moormerland, Dr.-Warsing-Str. 217
Rechtsanwalt und Notar Hermann Backhaus - Fachanwalt für Versicherungsrecht
Spezialgebiet Verkehrsrecht, insbesondere Bearbeitung von Unfallschäden und Verkehrsordnungswidrigkeiten/Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwalt und Notar Gerd Klumker - Fachanwalt für Familienrecht
Die Kanzlei verfügt über alle technischen Einrichtungen für eine schnelle Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten, insbesondere über den Schadenmanager, Rechtsschutzmanager und die Web-Akte, über die der Mandant/die Mandantin online mit der Kanzlei korrespondiert und seine/ihre Akte jederzeit einsehen kann. Über ein- und ausgehende Post wird der Mandant/die Mandantin auf Wunsch automatisch per Email unterrichtet. Die gesamte Unfallbearbeitungskorrespondenz erfolgt elektronisch.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.