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Hermann Backhaus

 
26802 Moormerland

geboren 1954 in Leer
Studium der Rechtswissenschaften 1974 bis 1980 in Münster
bis 1985 als freier Mitarbeiter in anzlei in Oldenburg
seit 1985 in eigener Kanzlei in Moormerland
seit 1987 mit RA Klumker in Sozietaet

Rechtsanwalt und Notar
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Versicherungsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Rechtsanwälte Backhaus - Klumker Rechtsanwälte Notare Fachanwälte Kanzlei seit 1985 mit Sitz in 26802 Moormerland, Dr.-Warsing-Str. 217 Rechtsanwalt und Notar Hermann Backhaus - Fachanwalt für Versicherungsrecht Spezialgebiet Verkehrsrecht, insbesondere Bearbeitung von Unfallschäden und Verkehrsordnungswidrigkeiten/Verkehrsstrafrecht Rechtsanwalt und Notar Gerd Klumker - Fachanwalt für Familienrecht Die Kanzlei verfügt über alle technischen Einrichtungen für eine schnelle Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten, insbesondere über den Schadenmanager, Rechtsschutzmanager und die Web-Akte, über die der Mandant/die Mandantin online mit der Kanzlei korrespondiert und seine/ihre Akte jederzeit einsehen kann. Über ein- und ausgehende Post wird der Mandant/die Mandantin auf Wunsch automatisch per Email unterrichtet. Die gesamte Unfallbearbeitungskorrespondenz erfolgt elektronisch.

Anwalt für Verkehrsrecht in Moormerland

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Backhaus, Klumker
Hermann Backhaus
Dr.-Warsing-Str. 217
26802 Moormerland
Tel.: 04954 94840
Fax.: 04954 948420

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !