Studium der Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften an der LMU München
Diverse Tätigkeiten bei der Allianz Versicherungs-AG in den Bereichen Kraft-Großschaden / Prozess sowie Vertrieb, Qualifikation zum Versicherungsfachmann (BWV), seit 2007 selbständiger Rechtsanwalt, seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzleiprofil
Seit ihrer Gründung im Jahr 1964 durch Rechtsanwalt Henning Neumayer arbeitet die Kanzlei in den Bereichen allgemeines Zivilrecht und Strafrecht, mit besonderer Ausrichtung auf Verkehrsrecht.
Heute wird die Kanzlei unter Beibehaltung und Vertiefung dieser Spezialisierung vor allem durch Rechtsanwalt Ludwig Lehmann sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Florian Ströse geführt.
Dabei betreuen wir Privatmandanten, mittelständische Verkehrsunternehmen und Krafthaftpflichtversicherungen sowohl bei Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeits- und Strafverteidigungen sowie Verkehrsverwaltungsverfahren,als auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie Vertragsrecht und Arbeitsrecht.
Aufgrund dieser spezialisierten Ausrichtung, konsequenter Mandantenorientierung und permanenter Weiterbildung können wir auf eine intensive und langjährige Zusammenarbeit mit Bus- und Reiseunternehmen, Busherstellerfirmen, Reparatur- betrieben sowie Krafthaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen zurückblicken.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.