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Helmut Göttler

 
81669 München

Seit Juni 1994 bin ich als Rechtsanwalt in München tätig, nachdem ich bereits während der Ausbildung als Rechtsreferendar seit 1992 in einer Anwaltskanzlei freiberuflich mitarbeiten konnte. Dabei habe ich den Beruf des Rechtsanwaltes zu schätzen gelernt und mich unmittelbar nach der schriftlichen Prüfung des Zweiten Staatsexamens 1993/1994 entschlossen, sofort nach der Ausbildung meine eigene Kanzlei zu gründen. Seit 1999 verfüge ich zudem über die Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht München und Bayerischen Obersten Landesgericht.

1995: Fachanwaltslehrgang Steuerrecht
2004: Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht
2008:
Ausbildung zum Wirtschaftsmediator/IHK

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Gegründet 1994 Tätigkeitsschwerpunkte: Autorecht/Verkehrsrecht/Ordnungswidrigkeiten Handels-/Gesellschaftsrecht Leasingrecht Versicherungsrecht Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmediation

Anwalt für Verkehrsrecht in München

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Helmut Göttler
Helmut Göttler
St.-Cajetan-Str. 1-3
81669 München
Tel.: 089 54636380
Fax.: 089 54636385

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !