Seit Juni 1994 bin ich als Rechtsanwalt in München tätig, nachdem ich bereits während der Ausbildung als Rechtsreferendar seit 1992 in einer Anwaltskanzlei freiberuflich mitarbeiten konnte. Dabei habe ich den Beruf des Rechtsanwaltes zu schätzen gelernt und mich unmittelbar nach der schriftlichen Prüfung des Zweiten Staatsexamens 1993/1994 entschlossen, sofort nach der Ausbildung meine eigene Kanzlei zu gründen. Seit 1999 verfüge ich zudem über die Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht München und Bayerischen Obersten Landesgericht.
1995: Fachanwaltslehrgang Steuerrecht
2004: Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht
2008:
Ausbildung zum Wirtschaftsmediator/IHK
Kanzleiprofil
Gegründet 1994
Tätigkeitsschwerpunkte:
Autorecht/Verkehrsrecht/Ordnungswidrigkeiten
Handels-/Gesellschaftsrecht
Leasingrecht
Versicherungsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsmediation
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.