Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners hat in aller Regel nur ein Interesse: Ihnen möglichst wenig zu bezahlen. Vertrauen Sie sich einem Fachanwalt für Verkehrsrecht an. Es rentiert sich für Sie immer! Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt muß zu einem großen Teil die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzen. Das gekonnte Schdensmanagement durch den von Ihnen beauftragten Fachanwalt für Verkehrsrecht führt dazu, daß Sie den maximalen Betrag des Ihnen zustehenden Schadensersatzes ausschöpfen.
Kommen Sie auch zu mir, wenn Sie meinen, im ganz oder teilweise im Unrecht zu sein: Der Profi sieht mehr und erzielt oft in für den Mandanten aussichtslos scheinenden Fällen noch ein beachtliches finanzielles Ergebnis für Sie.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen, das kann eine Markenwerkstatt sein; der Versicherer hat dann den vollen Betrag der Werkstattrechnung zu bezahlen. Sie können aber auch in einer freien Karosseriebauer-Werkstatt reparieren, nur teilweise reparieren, selbst reparieren oder überhaupt nicht reparieren und meist trotzdem die vollen im Gutachten ausgewiesenen Beträge verlangen. Den für Sie individuell günstigsten Weg können Sie ausschließlich im Beratungsgespräch mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht herausfinden.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, auch fiktive Mietwagenkosten (sogenannte Nutzungsausfallentschädigung), Taxikosten, Fahrtkosten gegebenenfalls auch Ihrer Angehörigen, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben in aller Regel das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Stimmen Sie auch diese Vorhgehensweise mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht ab. So machen Sie im rechtlichen Dschungel der Verkehrsunfallschadensabwicklung keine Fehler und erzielen das optimale Ergebnis,
Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts entsprechend Ihrer Schuldquote in der gesetzlichen Höhe, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das wird durchgängig von sämtlichen Gerichten in Deutschland so entschieden. Das Sie bei Beauftragung eines Rechtsanwalts treffende Kostenrisiko minimiert sich deshalb erheblich und ist im Verhältnis zu dem Nutzen, den Sie aus der Durchsetzung erheblich höherer Schadensersatzbeträge durch die Einschaltung eines Experten haben, zu vernachlässigen.