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Dr. Tido Oliver Hokema

 
80333 München

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Dr. Dr. Tido Oliver Hokema aus München hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Rechtsanwälte Dr. Hokema

WIR BEGLEITEN SIE ZUR LÖSUNG!

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.

Die Erfahrungen unserer Tätigkeit zeigen, dass teilweise bereits am Schadentag ein schnelles Handeln zur Wahrung der eigenen Ansprüche erforderlich ist. Dementsprechend ist es wichtig, schnell einen kompetenten Rechtsanwalt als Ansprechpartner kontaktieren zu können. Dies ist besonders wichtig, wenn auch ein Mitverschulden Ihrerseits und ggf. ein PUNKTE-betraftes Verhalten in Betracht kommt.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Unser Anspruch:

1. Full-Service für Sie

2. Schnelle Erreichbarkeit

3. Kompetente Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls durch bewährte Kooperation mit Sachverständigen, Mietwagenunternehmen und Restwertkäufern

4. Direkte Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer

5. Neben der Vertretung in der Unfallangelegenheit übernehmen wir auch Ihre Verteidigung bei ewaigen in Betracht kommenden Ordungswidrigkeits- und Strafverfahren

Kosten:

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

Wie sollten Sie sich verhalten?

Unsere Erfahrungen zeigen, dass bereits die teilweise unbedachte erste Reaktion des Geschädigten gegenüber dem Unfallgegner, dem gegnerischen Versicherer oder der Polizei zu negativen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen des Geschädigten führen können.

Geben Sie deshalb ohne die vorherige Rücksprache mit einem Rechtsanwalt keinerlei Erklärungen gegenüber Dritten ab!

Hierzu erreichen Sie uns über unsere in den Kontaktdaten angegebene HOTLINE! Unser persönlicher Service für Sie: Werktäglich erfolgt ein Rückruf spätestens nach 24 Stunden!

Neben der persönlichen Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Tido Oliver Hokema an den Kanzleisitzen in München und Straubing wird Ihre anwaltliche Vertretung grundsätzlich an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen. Außergerichtlich vertreten wir Sie hierbei von dem Hauptsitz in München aus. Sollte eine gerichtliche Tätigkeit räumlich weit entfernt von den Kanzleisitzen erforderlich sein, verfügen wir deutschlandweit über ein dichtes Netz von Kooperationpartnern.

RECHTSANWÄLTE DR. HOKEMA - WIR BEGLEITEN SIE ZUR LÖSUNG!

Näheres erfahren Sie unter www.drhokema.de

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Zu unserem sog. Full-Service-Paket gehört - falls gewünscht - auch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen zur Schadensbegutachtung, Unterstützung bei der Fahrzeugverwertung (Verkauf/Verschrottung), Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Mietwagenunternehmen mit Mietwagen-Sofort-Service).

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Dr. Hokema
Dr. Tido Oliver Hokema
Augustenstr. 6
80333 München
Tel.: 089 55063890
Fax.: 089 550638999

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !