Jahrgang 1966, seit 1997 bei der Rechtsanwaltskammer für München und Oberbayern als Rechtsanwalt zugelassen. Vertretungsberechtigt bei allen deutschen Gerichten außer dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen.
Studium und Ausbildung zum Rechts-anwalt in München und San Antonio, Tx. USA. Seit über 15 Jahren in renommierten Münchner Anwaltskanzleien mit persön-licher Spezialisierung auf die Bereiche des Verkehrs- und Versicherungsrechts tätig. Weitere Schwerpunkte im Arbeitsrecht, Strafrecht und Zollrecht.
Master of Laws (LL.M.) für Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, des Münchner Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in München
Joachim Neugebauer LL.M.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich auf sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr spezialisiert. Bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls oder der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren stehe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen zur Seite. Im Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht, aber auch in den weiter genannten Rechtsgebieten erhalten Sie eine kompetente und individuelle Betreuung.
Die Kanzlei liegt im Zentrum von München zwischen Hackerbrücke und Theresienwiese und ist auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn und U-Bahn) leicht zu erreichen.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !