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LL.M.Eur. Joachim Neugebauer

Fachanwalt Verkehrsrecht  
80336 München

Jahrgang 1966, seit 1997 als Rechtsanwalt tätig, Fachanwalt für Verkehrsrecht Master of Laws für Verkehrs-, Versicherungs-, und Strafrecht

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Neugebauer. Ihre Fachanwaltskanzlei in München. Wir sind als Rechtsanwälte insbesondere im Verkehrsrecht, im Verkehrsstrafrecht und in Bussgeldverfahren seit über 10 Jahren sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich erfolgreich tätig. Aber auch in weiteren Rechtsgebieten können wir auf unsere langjährige Erfahrung in der Praxis zurückgreifen. Auf unserer Homepage finden Sie wichtige Informationen zum Verkehrsrecht, alles über unsere anwaltlichen Leistungen und die Kosten, sowie viele Hintergrundinformationen. Wir möchten uns Ihnen vorstellen und es Ihnen erleichtern, mit uns in Kontakt zu treten. Rechtsanwalt Joachim Neugebauer LL.M. Fachanwalt für Verkehrsrecht Studium und Ausbildung in München und in den USA. Seit vielen Jahren in renommierten münchner Anwaltskanzleien im Versicherungs- und Wirtschafts-recht mit persönlicher Spezialisierung im Bereich des Verkehrs-, Versicherungs-, und Srafrechts tätig. Weitere Schwerpunkte im Arbeitsrecht und Zollrecht. Seit 1997 Rechtsanwalt in München . Seit 2008 Fortbildung zum Master of Law (LL.M.) EU für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht. Fachanwalt für Verkehrsrecht. Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, des Münchner Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV.

Anwalt für Verkehrsrecht in München

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt LL.M.Eur. Joachim Neugebauer
LL.M.Eur. Joachim Neugebauer
Schwanthalerstr. 102
80336 München
Tel.: 089 54030761
Fax.: 089 54030762

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !