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Alexandra Düntzer

Fachanwalt Verkehrsrecht  
48143 Münster

Rechtsanwältin


Fachanwältin für Verkehrsrecht


seit 2006 als Rechtsanwältin beim Landgericht Münster zugelassen


vertretungsberechtigt bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten


seit 2009 Fachanwältin für Verkehrsrecht


Schwerpunkte:


 - Verkehrsrecht


(Verkehrsschadensrecht -- Verkehrsstrafrecht -- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht -- Verkehrsverwaltungsrecht )


- allgemeines Zivilrecht

RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Verkehrsrecht
Vorstandsmitglied der Verkehrswacht Münster e. V.

Kanzleiprofil

Probleme sind da, um gelöst zu werden. Da Ihnen als juristischem Laien dies nicht immer selbständig möglich ist, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, insbesondere im Bereich des Verkehrsrechtes. Wir führen für Sie im Falle eines Verkehrsunfalles die Schadensabwicklung durch, vertreten Sie aber selbstverständlich auch im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten-, Straf- oder Verwaltungsverfahrens. Das Spektrum der vor über 60 Jahren gegründeten Kanzlei umfaßt neben dem Schwerpunkt des Verkehrsrechtes auch alle Angelegenheiten des Arbeitsrechtes, Erbrechtes sowie des allgemeinen Zivilrechtes. Die zeitnahe Lösung Ihrer Probleme liegt uns am Herzen, deswegen stehen wir Mo – Fr von 15.00h bis 17.30h ohne Voranmeldung in der Kanzlei zu einer persönlichen Rücksprache zur Verfügung.

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
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Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
DÜNTZER & DÜNTZER Rechtsanwaltskanzlei und Notar
Alexandra Düntzer
Hindenburgplatz 2
48143 Münster
Tel.: 0251 - 46212
Fax.: 0251 - 46615

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