Kanzleiprofil
Wir sind eine junge, dynamische Kanzlei mit insgesamt vier Anwälten an zwei Standorten in Netphen - Dreis-Tiefenbach und Erndtebrück. Wir haben uns auf bestimmte Gebiete konzentriert, um Ihnen in diese Bereichen eine möglichst fachkundige Beratung zu bieten. So finden Sie in unserer Kanzlei einen Fachanwalt für Strafrecht, einen Fachwanwalt für Familienrecht und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Sprechen Sie uns einfach an, ob wir auch auf dem Gebiet Ihres rechtlichen Problems für Sie tätige werden können. Sollten wir das Gebiet nicht selber bearbeiten, so haben wir mit verschiedenen Kollegen Kooperationsabkommen, so dass wir Ihnen immer einen entsprechenden Fachmann empfehlen können.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unseren Büros in Netphen und Erndtebrück gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. In anderen Fällen kann der Schaden mit einem Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt abgerechnet werden.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung und klären die voraussichtlich anfallenden Kosten mit Ihnen ab.