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Axel Dammer

Fachanwalt Verkehrsrecht  
41334 Nettetal

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Der Verkehrsfachanwalt Axel Dammer, Nettetal hilft Ihnen gerne, schnell und unkompliziert.
Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns
per Fax oder Mail, wir kontaktieren Sie schnellstmöglich.

Rechtsanwalt
RAK Düsseldorf
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Als modernes Dienstleistungsunternehmen sehen wir uns als kompetente Ansprechpartner für alle Rechtsfragen. Unser Fachwissen gewährleistet Ihnen eine gründliche Erfassung auch komplexer Sachverhalte und deren Bearbeitung. Das Spektrum der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete umfasst alle relevanten Bereiche, insbesondere: Arbeitsrecht privates Baurecht öffentliches Baurecht Bußgeldrecht Erbrecht Familienrecht Immobilien- u. Maklerrecht Mietrecht Nachbarrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Strafrecht Straßenverkehrsrecht Unterhaltsrecht Versicherungsvertragsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Wettbewerbsrecht Wohnungseigentumsrecht allgemeines Zivilrecht

Anwalt für Verkehrsrecht in Nettetal


Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu


Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten


Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Boyxen, Berge & Kollegen
Axel Dammer
Am Amtsgericht 2
41334 Nettetal
Tel.: 02153 914330
Fax.: 02153 89300

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !