Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Der Verkehrsfachanwalt Axel Dammer, Nettetal hilft Ihnen gerne, schnell und unkompliziert.
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per Fax oder Mail, wir kontaktieren Sie schnellstmöglich.
Kanzleiprofil
Als modernes Dienstleistungsunternehmen sehen wir uns als
kompetente Ansprechpartner für alle Rechtsfragen.
Unser Fachwissen gewährleistet Ihnen
eine gründliche Erfassung auch komplexer Sachverhalte und deren Bearbeitung.
Das Spektrum der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete umfasst alle relevanten Bereiche, insbesondere:
Arbeitsrecht
privates Baurecht
öffentliches Baurecht
Bußgeldrecht
Erbrecht
Familienrecht
Immobilien- u. Maklerrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Sozialversicherungsrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Straßenverkehrsrecht
Unterhaltsrecht
Versicherungsvertragsrecht
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Wettbewerbsrecht
Wohnungseigentumsrecht
allgemeines Zivilrecht
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.