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Elke Zipperer

Fachanwalt Verkehrsrecht  
91233 Neunkirchen

Spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht


Kompetenz in Regulierung von Verkehrsunfällen aller Art seit über 10 Jahren


Ob es sich um einen einfachen Blechschaden, um einen Unfall mit Körperverletzung oder gar um einen Unfall mit Getöteten handelt, gerne stehe ich Ihnen mit meiner Érfahrung und Fachkenntnis zur Verfügung.


Seit Jahren habe ich mich konzentriert auf die Bereiche des Verkehrsrechts, des Strafrechts und des Opferrechts.


Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Auch dann sind Sie bei mir richtig.


Sie erreichen mich in dringenden Fällen auch außerhalb der üblichen Bürozeiten über meine Notfallnummer: 0178 / 5217649

Rechtsanwältin
RAK Nürnberg
Verkehrsrecht
Strafrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi - Händlerverbandes e.V.
AvD Vertrauensanwalt
ARGE Strafrecht im DAV
Nürnberg-Fürther An waltsverein

Kanzleiprofil

Eine Beratung und Vertretung in der bestmöglichen Art und Weise erfordert auch bei Anwälten eine immer weitergehende Spezialisierung.

Seit Jahren habe ich mich konzentriert auf die Bereiche des Verkehrsrechts, des Strafrechts und des Opferrechts.

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir daher die Berechtigung verliehen, die weiteren Berufsbezeichnungen "Fachanwältin für Strafrecht" und "Fachanwältin für Verkehrsrecht" führen zu dürfen.

Voraussetzung hierfür sind u.a. mehrjährige Berufserfahrung, der Nachweis von umfangreichen Tätigkeiten im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts bzw. des Verkehrsrechts sowie die Ablegung jeweils einer theoretischen Prüfung. Weiter besteht die Verpflichtung zur jährlichen Fortbildung, damit die Fachanwaltsbezeichnungen nicht aberkannt werden.

Daneben bin ich Vertrauensanwältin des AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND E.V. (AvD) und Partnerin von VUT Verkehr-Unfall-Technik.

Zusätzlich zur Rechtsanwaltszulassung in Deutschland bin ich als Anwältin am Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court / Cour Pénale Internationale) in Den Haag, Niederlande zugelassen.

Neben meiner beruflichen Tätigkeit bin ich seit Jahren ehrenamtlich im Weissen Ring e.V. tätig, dabei aktuell als stellvertretende Außenstellenleiterin der Außenstelle Nürnberger Land.

Für Firmenmandanten (und in besonderen weiteren Fällen) biete ich als besondere Serviceleistung an, die erforderlichen Besprechungen bei Ihnen vor Ort durchzuführen.

Ich berate Sie gerne vorab kostenlos über die anfallenden Kosten bei einer Beauftragung.

Mit meinem Know-How stehe ich Ihnen professionell und kompetent zur Seite - mit weniger sollten Sie sich nicht (mehr) zufrieden geben!

Anwalt für Verkehrsrecht in Neunkirchen a.S.

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb wurde für Sie dieser Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über den Unfallfragebogen

2. Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setze ich mich vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Elke Zipperer
An der Steige 9
91233 Neunkirchen
Tel.: 09153 9229590
Fax.: 09153 9229591

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !