Kanzleiprofil
Rechtsanwalt in Neuruppin gesucht? – Dann sind Sie bei uns richtig!
Wir freuen uns über Ihren Besuch. Wir sind eine junge und ehrgeizige Rechtsanwaltskanzlei mit zwei Standorten jeweils im Herzen von Neuruppin und Berlin gelegen.
Unsere Rechtsanwälte in Neuruppin erreichen Sie Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr.
* telefonisch unter 03391/348692
* per Email an post@ra-lattreuter.com
* persönlich nach Terminsvereinbarung
Durch die Kombination der jeweiligen fachlichen Spezialisierung unserer Neuruppiner Rechtsanwälte und juristischen Mitarbeiter sowie durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen ein großes Leistungsspektrum auch vor Ort in Neuruppin bieten.
Bei den Unternehmen liegen unsere Schwerpunkte im Wettbewerbs-, Urheber-, und Markenrecht einerseits und im Vertrags-, Arbeits- und Insolvenzrecht andererseits. Insbesondere sind wir darauf spezialisiert, für Unternehmen ausstehende Forderungen erfolgreich einzutreiben (Inkasso).
Für Privatpersonen sind unsere Rechtsanwälte in Neuruppin hauptsächlich in den Rechtsgebieten des täglichen Lebens wie z.B. Verkehrs-, Miet-, Sozial-, Familien- und Arbeitsrecht tätig. Daneben helfen wir Verbrauchern auch gerne bei der Durchführung ihres Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Mehr können Sie der Auflistung unter Rechtsgebiete entnehmen.
Das sie bei uns in den besten Händen sind, zeigen beispielhaft die Bewertungen unserer Leistungen der Onlineberatung unter www.frag-einen-anwalt.de.
Mitglied im TOP-400-Anwaltsnetzwerk der ÖRAG- Rechtsschutzversicherung, dem Rechtschutzversicherer in der Sparkassen-Finanzgruppe. (nur Standort Neuruppin)
Mitglied im Wirtschaftskreis Berlin-Pankow e.V.
(ehemals Unternehmerkreis Berlin-Nord e.V.)
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.