Kanzleiprofil
Herzlich Willkommen
auf der Seite der Kanzleien
in Bürogemeinschaft Kaiser und
Dollmann.
Unser Büro ist im Ortskern von
Nierstein in der Mühlgasse 13
angesiedelt und wurde von Recht-
sanwalt Kaiser im November 2005
gegründet.
Im September 2006 gründeten
wir unsere Bürogemeinschaft. Die Zusammenarbeit basiert
darauf, dass jeder von uns schwer-
punktmäßig seine für Ihn interes-
santen Gebiete bearbeitet und
sich auch entsprechend fortbildet,
um Ihnen die beste mögliche
Beratung zu bieten.
Im Fall von Rechtsanwalt Dollmann sind dies hauptsächlich Verkehrsrecht und Strafrecht, sowie Familienrecht.
Herr Rechtsanwalt Kaiser bearbeitet vor allem Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht.
Im Rahmen der Unfallabwicklung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dollmann zur Verfügung.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb habe ich für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehe ich Ihnen
gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ich setze mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.