schadenfix.de logo
ProfilbildHeiko_Lotz

Heiko Lotz

 
22846 Norderstedt

* Geboren 1965 in Hamburg * Studium in Bayreuth/Hamburg von 1984 bis 1991 * Referendariat in Hamburg/Kiel von 1992 bis 1994 * Zulassung zum Rechtsanwalt 1995 * 2006 Abschluß des Fachanwaltslehrgangs für Verkehrsrecht * Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, IT-Recht, Datenschutz

Rechtsanwalt
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Lotz und Schmidt wurde im Jahre 1973 durch die Sozien Jürgen Lotz und Hans-Peter Schmidt gegründet. Herr Rechtsanwalt Schmidt wurde im Jahr 1974, Herr Rechtsanwalt Lotz im Jahr 1975 durch das Land Schleswig-Holstein zum Notar bestellt. Der Sitz der Kanzlei befand sich ursprünglich in der Ochsenzoller Straße und wurde im Jahr 1996 in die jetzigen Büroräume in der Rathausallee 31 in Norderstedt-Mitte verlegt. Nach den Soziierungen mit dem inzwischen verstorbenen Kollegen Gunter Hoppe im Jahr 1994 und Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Sohst im Jahr 1999 sind für die Kanzlei mittlerweile zudem die Rechtsanwältinnen Karen Wolbers und Janine Friebel sowie Herr Rechtsanwalt Heiko Lotz innerhalb ihrer speziellen Fachgebiete tätig. Herr Rechtsanwalt und Notar Hans-Peter Schmidt ist bedauerlicherweise aus krankheitsbedingten Gründen zum 30.06.2008 aus der Sozietät ausgeschieden. Die Tätigkeit auf den jeweiligen Rechtsgebieten umfasst die Beratung, die Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten, die Kooparation mit Interessenverbänden sowie auch die Möglichkeit von Inhouse-Schulungen für einzelne Unternehmen. Wir möchten, dass unsere Mandanten von diesem umfangreichen Fachwissen profitieren und bei der Durchsetzung ihrer Rechte oder der Lösung von Problemen von uns mitgenommen werden. Der Weg zum Rechtsanwalt muss nicht notwendig mit Ärger, überhöhten Kosten oder Stress verbunden sein. Mit unserer Tätigkeit werden wir Sie verantwortungsvoll und engagiert unterstützen und entlasten.

Anwalt für Verkehrsrecht in Norderstedt

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Lotz & Schmidt
Heiko Lotz
Rathausallee 31
22846 Norderstedt
Tel.: 040 5353420
Fax.: 040 53534242

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !