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Ute Teschke-Bährle

 
76891 Nothweiler

Pfälzische RAK Zweibrücken

Kanzleiprofil

Die Kanzlei „Rechtsanwälte Bährle & Partner“ ist eine überörtliche Partnerschaft mit Büros in Nothweiler (Rheinland-Pfalz) und in Mannheim (Baden-Württemberg). Wir stehen für: Unabhängigkeit: Niemand außer Ihnen kann uns sagen, was wir zu tun oder zu lassen haben. Anders als beispielsweise ein Schadensachearbeiter in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir nur Ihnen als unserem Kunden verpflichtet. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen und keine anderen! Auch nicht die der Versicherungsunternehmen. Verschwiegenheit: Wie ein Arzt sind auch wir als Anwälte und unsere Mitarbeiter rechtlich verpflichtet, die uns anvertrauten Angelegenheiten absolut geheim zu halten. Loyalität: Loyalität Ihnen gegenüber ist eines der wichtigsten Gebote für uns. Wir sind verpflichtet, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Daher müssen wir sämtliche Aufträge ablehnen, die in einem Konflikt mit Ihrem Fall stehen könnten.

Anwalt für Verkehrsrecht in Nothweiler


Verkehrsunfälle passieren schnell. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie professionelle schnelle Hilfe. Uns!

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit übernimmt im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners dessen Versicherung. D.h.: Haftet der Gegner zu 100%, kommen keine Rechtsanwaltskosten auf Sie zu. Trifft Sie an dem Unfall eine Mitschuld, müssen Sie in deren Umfang Anwalts- und ggf. Gerichtskosten selbst tragen, sofern nicht Ihre Rechtsschutzversicherung hierfür eintritt.

Wir besprechen die Frage der Kosten auf jeden Fall vorab mit Ihnen. Rufen Sie uns an!

So einfach geht die Unfallmeldung


Es hat gekracht, Auto im Eimer, Nerven liegen blank?
Sie brauchen professionelle Hilfe bei einem Verkehrsunfall! Und zwar schnell:
  • Schildern uns die Unfalldaten rund um die Uhr per mail über unseren Unfallfragebogen oder telefonisch innerhalb unserer Öffnungszeiten.

  • Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners und holen den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.

Ihre Ansprüche


Sie hatten unverschuldet einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden?
Dann haben Sie Anspruch auf
  • einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 €.

  • die Reparatur Ihres Wagens in einer Werkstatt Ihrer Wahl.

  • Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, Ersatzbeschaffung für beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten und vieles mehr).

  • Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

  • Ersatz Ihrer Anwaltskosten.

Kosten


Sind Sie am Verkehrsunfall nicht schuld, erstattet die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten Ihres Verkehrsanwalts. Denn diese Anwaltskosten gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, schalten wir diese nur ein, wenn wir Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen müssen oder Sie an dem Unfall eine Mitschuld haben.

Wir informieren Sie auf jeden Fall vorab, wenn wegen möglicher Mitschuld oder aus anderen Gründen ein Teil der Anwaltskosten von Ihnen zu übernehmen ist.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Bährle & Partner
Ute Teschke-Bährle
Hauptstr. 32
76891 Nothweiler
Tel.: 06394-5600
Fax.: 06394-5654

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !