Kanzleiprofil
MAGOLD, WALTER & HERMANN
Rechtsanwaltspartnerschaft
Oedenberger Str. 149
90491 Nürnberg
Gerichtsfach 69 (Justizpalast Nürnberg)
Eingetragene Partnerschaftsgesellschaft
PR 99 / UR-Nr. J - 1108/2005
(Registergericht AG Nürnberg)
Steuer-Nr. 238/168/08308
USt-Id.-Nr. DE243645314
Telefon: 0911-372880
Telefax: 0911-3728888
Email: info@kanzlei-mwh.de
Internet: www.kanzlei-mwh.de
Bürozeiten: Mo - Fr 8.30 bis 17.00 Uhr
Verkehrsunfälle passieren leider. Damit Sie das Beste aus dieser Situation machen und alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.
Um mehr für Sie rausholen zu können, haben wir
für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Wir
freuen uns darauf, mehr für Sie rausholen zu dürfen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.