Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Frank Hillmann aus Oldenburg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV Vertragsanwalt des ADAC Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft Rasteder Automobilclub
Kanzleiprofil
Nach Beendigung dieser Sozietät und dem altersbedingten Ausscheiden seines Vaters Ende 2004 führt Rechtsanwalt Frank-R. Hillmann III die Kanzlei zusammen mit den Kollegen Dethlefs, Aden, geb. Lübben und Eger fort.
Sie begegnen in der Kanzlei Hillmann & Partner vier erfahrenen Juristen, die in allen Bereichen eng zusammenarbeiten. Sie sind in gemeinsamer Leidenschaft für das Recht und gegenseitigem Vertrauen als Partner miteinander verbunden.
Das Spektrum der Kanzlei umfasst verschiedene Rechtsgebiete:
Sei es im Falle eines Verkehrsunfalls, in Straf- und Bußgeldsachen, in Führerscheinsachen sowie in Fragen des Versicherungsrechtes oder in Ehe- und Familiensachen. Die hohe Kompetenz in den einzelnen Sachgebieten garantiert eine optimale Betreuung der Mandanten.
Anwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Hillmann & Partner
Frank-Roland Hillmann III
Gartenstr. 14
26122 Oldenburg