Beckmann Maßmann Rechtsanwälte/Fachanwälte - Ihre Helfer für den Fall der Fälle
Verkehrsunfälle passieren leider am Tag tausendfach. Es "kracht" stündlich. Damit Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und vor allem professionelle Hilfe. Verlassen Sie sich auf die kompetente Regulierung durch spezialisierte Anwälte und einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Um sofort Ihre Ansprüche geltend zu machen und mehr für Sie herausholen zu können, haben wir für Sie diesen 24-Stunden-Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden bei einem fremdverschuldeteten Unfall im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn sie den Unfall nicht verschuldet haben. Lediglich dann, wenn Sie den Unfall mitverursacht haben, haften Sie im Rahmen Ihrer Mitverursachung oder auch Ihres Mitverschuldens für die Rechtsanwaltskosten.
Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, für Sie mehr herausholen zu dürfen.
Lassen Sie sich nicht mit unberechtigten Kürzungen durch Versicherungen abspeisen; opfern Sie nicht Ihre kostbare Freizeit! Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt auf.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.