Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Stefan Netzer aus Pfaffenhofen hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV Mitglied des Deutschen Anwaltverein e.V. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement im DAV Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
Anwalt für Verkehrsrecht in Pfaffenhofen
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb habe ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht und auf diesem Gebiet seit dem Jahr 1987 tätig, für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in meinem Büro gern telefonisch zur Verfügung.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Wenn Sie bei dem Unfall wurden, gehen Sie soweit noch nicht geschehen, noch heute zu Ihrem Arzt und lassen Sie die Verletzungen dokumentieren.
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Rechtsanwalt Stefan Netzer
Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Stefan Netzer
Stefan Netzer
Herzog-Maximilian-Str. 8
85276 Pfaffenhofen