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Christian Flügge

 
58840 Plettenberg

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Christian Flügge aus Plettenberg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

HERZLICH WILLKOMMEN »Wer aufhört, besser sein zu wollen, hat aufgehört, gut zu sein.« - Oliver Cromwell (1599–1658), englischer Staatsmann und Heerführer Wer einen Anwalt aufsucht oder einen Sachverständigen beauftragt, der tut dies in der Erwartung, sein gutes Recht zu bekommen. Um diese Erwartung zu erfüllen, sind mir als Anwalt und Sachverständigem vier Dinge besonders wichtig: Flexibilität und Kreativität bei der Ausarbeitung neuer Lösungswege ständige Informationsoptimierung und Weiterbildung für Lösungen auf dem neuesten Stand absolute Unabhängigkeit von Dritten, losgelöst von Parteien und Verbänden Loyalität zeigen und Partei ergreifen für meine Mandanten Wer mit mir zusammenarbeitet, kann sicher sein, einen fairen und guten Partner an seiner Seite zu haben. Das ist mein Versprechen an Sie! CHRISTIAN FLÜGGE Eine Einführung in Ihre Rechte und Pflichten bei einem Verkehrsunfall finden Sie hier und auf den folgenden Seiten VERKEHRSUNFALL: Im Falle eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen eine Menge Rechte zu, aber Sie haben auch Pflichten. Zunächst dürfen Sie sich auch bei kleinen Schäden ohne Feststellung Ihrer Personalien nicht vom Unfallort entfernen, da Sie sich ansonsten der Unfallflucht schuldig machen könnten (§142 StGB – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Sichern Sie die Unfallstelle und rufen außer bei Bagatellschäden die Polizei, falls notwendig den Krankenwagen und versorgen eventuell verletzte Personen am Unfallort. Lassen Sie den Schaden in der Werkstatt Ihres Vertrauens durch einen unabhängigen Gutachter feststellen, und überlegen dann in Ruhe die weiteren Schritte, beispielsweise ob und gegebenenfalls wie die Reparatur durchgeführt werden soll und von wem. Laden Sie in jedem Falle kostenlos unsere Tipps beim Verkehrsunfall herunter, um sich schnell zu informieren, welche Rechte Sie haben und worauf Sie im Falle des Falles unbedingt achten sollten, um Nachteile zu vermeiden. Damit bei der anwaltlichen Beratung Zeit für das Wesentliche bleibt, können Sie unseren Verkehrsunfallfragebogen herunterladen. Damit sind Sie auf den Termin mit Ihrem Verkehrsanwalt optimal vorbereitet und dieser kann sofort mit der Regulierung des Schadens beginnen. Benötigen Sie einen Gutachter? Sprechen Sie uns an, wir arbeiten mit kompetenten Partnern zusammen und helfen Ihnen auch in dieser Frage weiter. BUßGELD / FÜHRERSCHEINENTZUG / ERMITTLUNGSVERFAHREN: Es besteht eine Fülle von Möglichkeiten, im Straßenverkehr mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Die wohl häufigsten Fälle sind • Geschwindigkeitsüberschreitungen und • Abstandsmessungen. Aber auch und gerade in anderen Fällen sind die Konsequenzen für die Betroffenen meistens sehr weit reichend, beispielsweise bei ordnungswidrigkeits- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen • Alkoholfahrten • Nötigung und / oder Beleidigung • Körperverletzungen bei Unfällen etc. Egal, mit welchem der obigen Probleme Sie konfrontiert sind – im Umgang mit den Ermittlungsbehörden wie Straßenverkehrsämtern, Polizei, Staatsanwaltschaften ist REDEN SILBER UND SCHWEIGEN GOLD, denn auch hier gilt der altbekannte Satz ALLES WAS SIE SAGEN KANN – UND WIRD – GEGEN SIE VERWANDT WERDEN! Was müssen Sie als Betroffener beachten? • ANGABEN ZUR PERSON UND SACHE: Vor Einleitung eines Bußgeld- oder Ermittlungsverfahrens wird Ihnen in der Regel ein so genannter Anhörungsbogen zugesandt, um Angaben zur Person und zur Sache abzufragen. Als Betroffener müssen Sie lediglich die Angaben zur Person machen. Angaben zur Sache können die Ermittlungsbehörden von Ihnen nicht verlangen, da Sie sich nicht selbst belasten müssen. • EINSICHT IN DIE ERMITTLUNGSAKTE: Vor jeder Einlassung – auch zur Sache – in einem Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren sollte in jedem Falle die Akte eingesehen werden, damit genau geprüft werden kann, welche Vorwürfe Ihnen gemacht werden und welche Aussagen eventuelle Zeugen bereits getätigt haben. • GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG ODER ABSTANDSMESSUNG: Die heutigen Messgeräte sind von erstaunlicher Präzision, so dass bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowohl das Messverfahren, die gefertigten Videoaufzeichnungen als auch die so genannten Lebensakten der Messgeräte sehr genau geprüft werden müssen, um Fehler zu entdecken. Dies ist nur durch die Akteneinsicht möglich. • VERJÄHRUNG: Auch die Verjährung kann in der Verteidigung im Bußgeldverfahren eine große Rolle spielen. Fragen der Verjährungsunterbrechung etc. können nur durch die Akteneinsicht geprüft werden. • FRISTEN: Ist eine Entscheidung in der Welt, beispielsweise ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl, muss unbedingt die Rechtsmittelfrist beachtet werden. Diese Frist beginnt in der Regel mit Zustellung der Entscheidung. Das Zustellungsdatum ist in der Regel auf dem Umschlag vermerkt und im Anhang zur Entscheidung ist in der Regel eine so genannte Rechtsmittelbelehrung enthalten. Verpassen Sie die Frist zur rechtzeitigen Einlegung des REchtsmittels, ist die Entscheidung rechtskräftig! ? DAS AKTENEINSICHTSVERFAHREN KANN NUR IHR ANWALT DURCHFÜHREN LASSEN SIE SICH BEI UNS BERATEN. DIE OBIGEN ANGABEN SIND OHNE GEWÄHR UND ERSETZEN KEINE RECHTSBERATUNG. EINE SOLCHE RECHTSBERATUNG KANN NUR INDIVIDUELL IN UNSERER KANZLEI ERFOLGEN. ZUR VERMEIDUNG UNNÖTIGER WARTEZEITEN SOLLTEN SIE EINEN PERSÖNLICHEN TERMIN VEREINBAREN.

Anwalt für Verkehrsrecht in Plettenberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt sowie auf Schmerzensgeld.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
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Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Christian Flügge
Christian Flügge
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